Gerlinde Sommer über ein merk- und denkwürdiges Gerichtsurteil.

Liebe Leserinnen, liebe Leser!

Es ist ein Durcheinander sondergleichen: Da gibt es offenbar treu sorgende Elternteile, die bestimmen wollen, dass anderer Leute Kinder nicht geschützt werden sollen, weil sie das für ihre eigenen Kinder ablehnen. Verrückt? Ein Richter meint: Nein, konsequent.

Das merk- und denkwürdige Urteil von Weimar ließe sich auch so auslegen: Wenn mein Kind trotz winterlicher Kälte keine Mütze tragen will oder wenn ich nicht will, dass mein Kind eine Mütze trägt, dann dürfen auch alle anderen Kinder keine Mützen tragen. Und am besten auch keine Handschuhe. Und keine warme Unterwäsche. Warum auch nicht. Früher ging das auch … Und der Rest ist wohl Schwund.

Zugleich wird auf Bundesebene darüber gestritten, ob es richtig ist, uns alle künftig Punkt 21 Uhr ins Haus zu schicken, wenn die Inzidenz über 100 liegt?! Ausgangssperre im Hochsommer. Badeschluss am einsamen Badesee, wenn die Sonne noch wärmend am Himmel steht und schon aufgrund der Abstände zwischen den Badestellen eigentlich keine Ansteckungsgefahr vorhanden sein sollte.

Im nächsten Schritt wird dann wohl ein Urteil ergehen, das uns dazu zwingen soll, ohne jeglichen Abstand zum Nachbarn auf der Liegewiese auszuharren bis Mitternacht. Umkleiden nur in der überfüllten Sammelkabine.

Wer will das? Es wird sich schon jemand finden, der etwas einzuklagen hat. Wahrscheinlich klagt auch bald jemand, dass keiner mehr geimpft werden darf, weil er selbst nicht geimpft werden möchte und er fürchtet, dadurch Nachteile zu haben. Früher sprachen die Menschen in solchen Fällen von Prozesshanseln – und die waren selten. Inzwischen sind sie wohl ein ganzes Stück weiter auf ihrem Weg durch die Instanzen.