Fabian Klaus über eine Entgleisung des Regierungschefs.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt räumt mit ihrer Entscheidung in der „Drecksack“-Affäre ein leidiges Thema ab. Ministerpräsident Bodo Ramelow muss dafür bezahlen, dass er einen AfD-Abgeordneten als „widerlicher Drecksack“ bezeichnet und das mit dem Zeigen des Stinkefingers untermauert hat. Von der Regierungsbank aus. Im Thüringer Landtag.

Die Anklagebehörde handelt hier mit Augenmaß. Sie nutzt den juristischen Spielraum, um eine öffentliche Schlammschlacht zu verhindern, die die AfD nur wieder in die von ihr so geliebte Opferrolle gebracht hätte

Der Regierungschef hat sich danebenbenommen – bei allem menschlichen Verständnis, das man beim Blick auf den Kontext der Debatte mit dem AfD-Abgeordneten Möller für die Aktion aufbringen kann. Das darf so nicht passieren. 5.000 Euro Geldauflage sind deshalb angemessen, weil sie für den Regierungschef keine Kleinigkeit sind. Immerhin handelt es sich um etwa ein Drittel seines Grundgehaltes.

Ramelow hat bei seiner Pöbelei gezeigt, dass er absolut dünnhäutig agiert, wenn er sich zu Unrecht angegangen fühlt oder eine Meinung artikuliert wird, die nicht seiner eigenen entspricht. Dass stellt er immer wieder öffentlich zur Schau. Im Parlament darf ihm das von der Regierungsbank aus aber so nicht passieren. Denn hier ist der Regierungschef Gast und hat sich entsprechend zu verhalten. Das gilt auch für Bodo Ramelow. Die Staatsanwaltschaft hat ihm mit ihrer Entscheidung seine Grenze deutlich vor Augen geführt.