Mit einer lapidaren Notiz, heute in den Konvoluten der Gothaer Hofakten erhalten, teilte Herzog Friedrich III. seinem Oberhofmarschall mit, dass er “den bisherigen Königl. preuß. Musicum Georg Penta zu unserem Capellmeister an und in Diensten genommen“ habe. Und so geriet per Datum 1. Mai 1750 der dazumalen kaum bekannte, alsbald jedoch berühmte und in unseren Tagen beinahe vergessene “Musicum Penta“ auf die Gehaltsliste der Sächsisch-Gothaischen Residenz Friedenstein.