“Zittern vor der Fürstenhand“: So berichtete der “Spiegel“ vor genau 15 Jahren über den Streit um Kulturgut in der Kulturstadt Weimar. Der Prinz von Sachsen-Weimar und Eisenach erhob Ansprüche - und stützte diese auf die “Nießbrauch“-Klausel im “Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz“ aus dem Jahre 1994.