Berlin. Seit 2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft. Private Verkäufer rücken unter Umständen in den Fokus des Finanzamts.

Von Elektrogeräten bis hin zu gebrauchter Kleidung – durch Online-Plattformen wie Kleinanzeigen, eBay, Etsy und ähnliche lassen sich schnell und profitabel Geschäfte abwickeln. Doch das unkomplizierte und steuerfreie Verkaufen von Waren könnte für einige Online-Händler bald ein Ende haben, da nun auch private Verkäufer verstärkt in den Fokus der Finanzämter geraten. Dies geht auf ein Gesetz zurück, das im Jahr 2023 verabschiedet wurde und den Finanzämtern mehr Informationen darüber verschaffen soll, wer, wie oft und in welchem Umfang Waren online verkauft.

Meldegrenzen bei Privatverkäufen

Die Betreiber der Online-Plattformen sind nun erstmals verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern sämtliche Umsätze von besonders aktiven Verkäufern des vergangenen Jahres zu melden. Dafür haben die Plattformen laut der Institution bis Ende Januar Zeit. In diesem Jahr gelte aber noch eine Übergangsregelung für den Meldezeitraum, sodass die Angaben erst im April fällig werden. Die Grenzen hierfür sind klar geregelt: Wer in einem Jahr mindestens 30 Verkäufe abgewickelt oder mindestens 2000 € Einnahmen erwirtschaftet hat, muss dem Finanzamt gemeldet werden.

Die Stiftung Warentest schreibt dazu aber auf ihrer Website, dass etwa bei Entrümpelung des Kellers oder dem Verkauf gebrauchter Kleidung oder Gebrauchsgegenstände in der Regel keine zusätzlichen Steuern anfallen. Diese Verkäufe von Alltagsgegenständen würden zur „privaten Vermögens­sphäre“ zählen und seien demnach steuerfrei.

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Diese Verkäufe können zu Steuerzahlungen führen

Betont wird, dass die Meldung beim Finanzamt nicht automatisch zur Steuerpflicht führt. Die Stiftung Warentest präsentiert die wesentlichen Richtlinien und identifiziert potenzielle steuerliche Fallstricke:

  • Gewerblicher Handel muss unter Umständen versteuert werden: Ein Gewerbe liegt dann vor, wenn regelmäßig verkauft wird, hohe Umsätze erzielt werden oder gleichartige Sachen oder Neuware verkauft wird.
  • Beim Wiederverkauf können Steuern fällig werden: Wer Ware extra kauft, um sie dann teurer wieder zu verkaufen, muss das in seiner Steuererklärung angeben.
  • Vorsicht bei Spekulationen: Das Finanzamt schaut auch auf Gewinne aus dem Verkauf von Spekulationsgütern wie Schmuck und Antiquitäten innerhalb eines Jahres, sofern sie über 600 Euro liegen. Preismanipulation kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich Schadensersatzforderungen und Strafverfahren.

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