Düsseldorf (dpa/tmn). Sie wechseln Ihren Vertrag oder nutzen die alte SIM-Karte nicht mehr - aber das Guthaben ist nicht verbraucht? Wie Sie an das restliche Guthaben kommen können.

Plötzlich kommt die Kündigung für eine lange nicht genutzte Prepaid-SIM-Karte. Und was nun? Entweder das restliche Guthaben schnell aufbrauchen oder es verfallen lassen? Was viele jedoch nicht wissen ist: Es gibt noch eine andere Möglichkeit.

Prepaid-Nutzer können bei Vertragsende nicht aufgebrauchtes Guthaben ohne zusätzliche Kosten beim Anbieter einfordern, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Damit sollte man allerdings nicht zu lange warten, denn drei Jahre nach Ende des Vertrags verjährt das Recht auf Auszahlung.

Verbrauchschützer haben Musterbrief für die Rückzahlung

Die Verbraucherzentrale NRW bietet einen Musterbrief für Kundinnen und Kunden an, die einen Antrag auf Rückzahlung des restlichen Guthabens bei ihrem Anbieter stellen wollen.

Prepaid-Verträge sind beliebt, da sie im Vergleich zu anderen Angeboten keine Mindestlaufzeit haben. Außerdem wird hier wirklich nur für das bezahlt, was man verbraucht, seien es Telefonminuten oder Datenvolumen. Das Guthaben kann dafür selbstständig aufgeladen werden.