Berlin. Im August erwarten Arbeitnehmer und Verbraucher wichtige Änderungen. Unter anderem endet eine wichtige Frist für Steuererklärungen.

Der August 2023 hält einige Änderungen für Arbeitnehmerinnen und Verbraucher bereit. Es treten neue Gesetze und Regeln in Kraft. Unter anderem läuft die Frist für die Steuererklärung 2021 ab. Außerdem gibt es künftig einen neuen Ausbildungsberuf in Deutschland. Wir haben die wichtigsten Neuerungen im August für Sie zusammengefasst.

Fristen für die Steuererklärung 2021

Für Personen, die bei ihrer Steuererklärung die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch genommen haben, endet die Frist zur Einreichung am 31. August. Diejenigen, die ihre Steuererklärung eigenständig erstellt haben, hatten bereits bis zum 31. Oktober 2022 Zeit. Beide Fristen wurden aufgrund der Corona-Pandemie verlängert.

Aus für Leuchtstoffröhren

Entsprechend den RoHS-Richtlinien, die den Gebrauch bestimmter gefährlicher Substanzen in Elektrogeräten einschränken, dürfen Leuchtstofflampen und -röhren für allgemeine Beleuchtungszwecke nicht länger verwendet werden. Ab dem 25. August ist ihr Verkauf in Deutschland untersagt. Als Alternative können Nutzer unter anderem auf LED-Beleuchtung umsteigen.

Ab dem 25. August ist der Verkauf  von Leuchtstofflampen und -röhren in Deutschland untersagt.
Ab dem 25. August ist der Verkauf von Leuchtstofflampen und -röhren in Deutschland untersagt. © Markus Scholz/dpa-tmn

Schweizer Autobahnvignette gibt es künftig auch elektronisch

Wer mit dem Auto durch die Schweiz fährt, braucht für die Autobahn eine Vignette. Die wurde bislang von innen an die Windschutzscheibe geklebt. Ab dem 1. August gibt es auch eine elektronische Variante. Sie kann online gekauft und per Kreditkarte bezahlt werden. Der Preis ist der gleiche wie bisher: 40 Franken (etwa 42 Euro). Beim digitalen Kauf müssen Fahrzeugkategorie, Zulassungsland und Nummernschild angegeben werden. Die Vignette wird an der Grenze vom Zoll und auf den Straßen durch die Polizei kontrolliert. Die Vignette als Aufkleber wird es aber weiterhin geben.

Neuerungen bei Smartphones mit Android-Betriebssystem

Ab dem 1. August wird es eine Änderung für Smartphones mit dem Android-Betriebssystem geben, die von Google und Samsung eingeführt wird. Die Regeländerung (Android 14) zielt darauf ab, dass im Hintergrund laufende Apps nicht mehr unerwartet beendet werden, wodurch beispielsweise der Wecker nicht mehr versehentlich ausgeschaltet oder Nachrichten nicht verschickt werden. Die Neuerung tritt am 31. August in Kraft. Eine weitere positive Auswirkung dieser Regelung ist die Verlängerung der Akkulaufzeit, da strikt zwischen Apps im Vordergrund und im Hintergrund unterschieden wird.

Bundesliga kommt aus der Sommerpause

Fußballfans können ab dem 18. August wieder mitfiebern: Dann beginnt die neue Saison der Bundesliga mit dem Spiel zwischen Werder Bremen und Bayern München (20.30 Uhr).

Fernsehen: "Tatort" kommt mit neuen Folgen zurück

Bei Deutschlands populärster TV-Reihe endet die zehnwöchige Sommerpause, und zwar voraussichtlich am 27. August: Dann soll es in der ARD wieder einen "Tatort" zu sehen geben. Titel der neuen Folge: "Gold".

Einführung eines neuen Ausbildungsberufs

Ab dem 1. August 2023 wird der neue Ausbildungsberuf "Gestalter für immersive Welten" eingeführt, so die Industrie- und Handelskammer. Die Ausbildung dauert drei Jahre und kann bundesweit absolviert werden. Der Lehrplan umfasst unter anderem 3D-Animation, 3D-Audio, 3D-Modeling, das Arbeiten mit Autoren- und Entwicklungstools wie Unity und Unreal, Streaming und Projektmanagement.

Mehr Gehalt für bestimmte Azubis

Alle Auszubildenden im Bäckerhandwerk erhalten ab August ein höheres Gehalt, dank eines neuen bundesweit gültigen Tarifvertrags, der von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks ausgehandelt wurde. Im ersten Lehrjahr steigt das Gehalt von 680 Euro auf 860 Euro, im zweiten Lehrjahr von 755 Euro auf 945 Euro und im dritten Lehrjahr von 885 Euro auf 1085 Euro. Zusätzlich erhalten die Auszubildenden eine Inflationsausgleichsprämie von 50 Euro pro Monat bis zum 31. Dezember 2024.

Ab dem 1. August 2023 wird auch die Ausbildungsvergütung für Auszubildende im Maler- und Lackiererhandwerk angepasst. Im ersten Ausbildungsjahr wird die Vergütung auf 770 Euro angehoben, im zweiten Ausbildungsjahr auf 850 Euro und im dritten und letzten Ausbildungsjahr auf 1015 Euro, wie die Deutsche Handwerks Zeitung in einem Online-Beitrag berichtet.

Kindergrundsicherung soll auf den Weg gebracht werden

Ende August sollen Einzelheiten der geplanten Kindergrundsicherung vorliegen. Dann will das Familienministerium einen Gesetzentwurf vorlegen. Ziel ist vor allem, dass anspruchsberechtigte Familien Leistungen auch nutzen. (bef/mit dpa)