Berlin. Fünf Bundesländer schließen an Allerheiligen die meisten Läden. Einige Geschäfte dürfen am Feiertag trotzdem öffnen – der Überblick.

  • Allerheiligen ist in Teilen Deutschlands ein gesetzlicher Feiertag
  • Als stiller Feiertag unterliegt er zum Teil besonderen Regeln
  • Wir zeigen, welche Geschäfte dennoch öffnen dürfen

Allerheiligen ist zwar nicht in ganz Deutschland, aber immerhin in fünf Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag. In den katholisch geprägten Ländern können sich Menschen also auf einen freien Tag freuen: in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Doch das heißt auch, dass die meisten Geschäfte an dem Tag geschlossen sind. Es gibt allerdings Ausnahmen.

Allerheiligen: Einkaufen trotz Feiertag

Dieses Jahr fällt Allerheiligen (1. November) auf einen Mittwoch. Wer den Einkauf vergessen hat, kann allerdings auf Alternativen zurückzugreifen. Denn auch in den Bundesländern, in denen Allerheiligen ein gesetzlicher Feiertag ist, haben einige Geschäfte geöffnet.

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Diese Geschäfte haben an Allerheiligen geöffnet

Die genauen Regelungen stehen im jeweiligen Feiertagsgesetz: Supermärkte und Discounter müssen geschlossen bleiben, genauso die meisten anderen Geschäfte. Allerdings gibt es im jedem Bundesland einige Ausnahmen. Läden, die gewisse Produkte verkaufen, dürfen auch an Allerheiligen ihre Türen in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Co. öffnen. Dazu gehören Produkte für den Reisebedarf, Tabak, Blumen und Zeitschriften oder Zeitungen. Welche Läden in den betroffenen Bundesländern geöffnet sind:

  • Baden-Württemberg: Öffnen dürfen Bäckereien für maximal drei Stunden, Blumenläden für maximal sechs Stunden. Auch Tankstellen sind in den meisten Fällen offen. Sie dürfen allerdings nur "Reisebedarf, Betriebsstoffe und Ersatzteile" verkaufen. Auch Geschäfte an Flughäfen und Bahnhöfen dürfen unter Auflagen öffnen.
  • Bayern: Laut "Ladenschlussrecht" dürfen in Bayern an Allerheiligen Bäckereien (maximal drei Stunden), Blumenläden (maximal sechs Stunden) und Verkaufsstellen von Zeitungen (maximal fünf Stunden) öffnen. Auch Tankstellen sind geöffnet, dürfen aber nur bestimmte Waren (Treibstoff, Ersatzteile, Reisebedarf) verkaufen. An Bahnhöfen und Flughäfen kann man auch einkaufen – allerdings nur "Reisebedarf".
  • Nordrhein-Westfalen: Hier dürfen Bäckereien, Blumengeschäfte, Hofläden und Zeitungskioske für maximal fünf Stunden öffnen. Einkaufen kann man hier ebenfalls an Tankstellen und Flughäfen oder großen Bahnhöfen.
  • Rheinland-Pfalz: Das Gleiche gilt für Rheinland-Pfalz. Hier dürfen Tankstellen an Allerheiligen Treibstoff, Ersatzteile und Reisebedarf verkaufen. Waren des täglichen Bedarfs dürfen an Flughäfen und großen Bahnhöfen verkauft werden. Öffnen dürfen zudem Hofläden, Blumenläden, Bäckereien und Verkaufsstellen von Zeitungen.
  • Saarland: An den meisten Feiertagen im Saarland dürfen Blumenläden, Verkaufsstellen von Zeitungen und Bäckereien für maximal fünf Stunden öffnen – so also auch an Allerheiligen. Tankstellen verkaufen zudem Treibstoff, Ersatzteile und Reisebedarf, den es auch an Flughäfen und Bahnhöfen gibt.

Jedoch sollte man beachten: Es ist bestimmten Läden zwar erlaubt an Allerheiligen zu öffnen, allerdings ist das keine Pflicht. Viele kleine Einzelhändler können sich also auch dagegen entscheiden, weil sich der Aufwand für sie nicht lohnt. (fmg)