Köln. Bereits mehrfach wurde der Reemtsma-Entführer Thomas Drach verurteilt. Nun muss er erneut ins Gefängnis – und in Sicherheitsverwahrung.

Er hatte einen „glasklaren Freispruch“ erwartet – doch es kam anders: Thomas Drach ist wegen Raubs und versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Außerdem verhängte das Landgericht Köln eine anschließende Sicherungsverwahrung. Damit wird Drach nach verbüßter Haft in den Maßregelvollzug überstellt und dort weiter hinter Gittern sitzen. Es ist also unwahrscheinlich, dass der 63-Jährige je wieder auf freien Fuß kommt.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Sie sah es als erwiesen an, dass Drach 2018 und 2019 drei Raubüberfälle auf Werttransporter in Köln und Frankfurt am Main begangen hat. Bei zwei der Taten gab er laut dem Urteil Schüsse auf die Geldboten ab, die beiden Männer erlitten schwere Verletzungen. Ein Überfall im hessischen Limburg war Drach dagegen nicht nachzuweisen.

Reemtsma-Entführer Drach bestritt im Prozess alle Vorwürfe

Drach hatte stets alle Vorwürfe bestritten, seine Verteidiger hatten Freispruch für ihn beantragt. Mit dem Urteil am 100. Verhandlungstag endete ein fast zweijähriger Mammut-Prozess, der unter hohen Sicherheitsvorkehrungen stattfand.

Bis heute gilt Drach als einer der bekanntesten Verbrecher Deutschlands. 1996 hatte er den Erben der Hamburger Tabak-Dynastie Reemtsma, Jan Philipp Reemtsma, entführt und gegen Lösegeld – umgerechnet rund 21 Millionen Euro – wieder freigelassen. Für die Tat wurde er 2001 zu vierzehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Ein Antrag auf Strafaussetzung zur Bewährung nach zwei Dritteln der Zeit wurde 2007 abgelehnt. 2013 kam Drach schließlich frei.