Berlin. Das E-Rezept ist in den Apotheken angekommen. Anwendungsprobleme verzögern aber die Versorgung von Patientinnen und Patienten.

Das E-Rezept ist da: Seit dem 1. Januar sind Ärzte verpflichtet, für verschreibungspflichtige Medikamente ein elektronisches Rezept auszustellen. Die „Aufholjagd der Digitalisierung“, wie Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Einführung ankündigte, hat jedoch große Anlaufschwierigkeiten.

Probleme bei E-Rezept: Serverprobleme und fehlende Signatur

Jedes fünfte Rezept verursacht laut einer Umfrage des Apothekerverbandes Nordrhein erhebliche Probleme bei der zügigen Versorgung der Patienten, sagte der Vorsitzende des Verbandes, Thomas Preis. Dabei gebe es verschiedene Fehlerquellen.

In vielen Fällen seien E-Rezepte nicht korrekt in der Arztpraxis ausgestellt worden. Jedes digitale Rezept braucht eine elektronische Signatur des Arztes oder der Ärztin. Steht diese aus oder kommt verspätet, erschwert das die Arbeit des Apothekenteams und verzögert die Versorgung von Patientinnen und Patienten, erklärt der Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Benjamin Rohrer, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Demnach können Rezepte wegen ausstehender Signaturen teilweise nicht sofort eingelöst werden.

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Hinzu kämen Serverprobleme außerhalb des Apothekenbereichs, etwa bei Krankenkassen. „Vor Weihnachten gab es pro Tag im Schnitt mehrere Hunderttausend E-Rezepte, jetzt sind es teilweise mehr als eine Million E-Verordnungen am Tag“, so Rohrer. Belastete Server hätte es zwar gegeben, komplette Systemausfälle aber nicht.

Ausdruck von E-Rezept weiterhin möglich

Schon seit dem 1. September 2022 sind Apotheken nach Informationen des Gesundheitsministeriums in der Lage, E-Rezepte mit den Krankenkassen abzurechnen. Der Einlösungsweg über die elektronische Gesundheitskarte ist in den vergangenen Jahren hinzugekommen. Laut Rohrer ist das der „sicherste und einfachste Weg“. Die Gesundheitskarte funktioniert dabei als ein Schlüssel, mit dem man auf den E-Rezept-Server zugreifen kann.

Alternativ können Patientinnen und Patienten die Rezepte per App („Das E-Rezept“) oder als Ausdruck in Papierform bei der Apotheke einlösen. Der Papierausdruck ist dabei nicht das Rezept selbst, sondern ein QR-Code. Mehr zu dem Thema können Sie hier lesen: Das E-Rezept kommt: Was Patienten jetzt wissen müssen

E-Rezept: Privatversicherte sind weiterhin auf blaue Rezepte angewiesen

Nachsicht müssen bislang Privatversicherte haben. Da es für sie keine elektronische Gesundheitskarte gibt, besteht auch nicht die Möglichkeit, darüber ein E-Rezept auszustellen. Die blauen Privatrezepte soll es daher auch weiterhin geben. Nach Angaben des Verbands der Privaten Krankenversicherungen können Privatversicherte allerdings dennoch ein E-Rezept nutzen, wenn sie das möchten. Dafür muss einmalig die Krankenversichertennummer an das System der Praxis übermittelt werden. Im Anschluss können dann E-Rezepte über die E-Rezept-App oder einen QR-Code ausgestellt und eingelöst werden.

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„Das E-Rezept ist in den Apotheken angekommen“

Mit der neuen Regelung ist „das E-Rezept in den Apotheken angekommen“, sagt der Vorsitzende des Apothekerverbandes Nordrhein, Thomas Preis. Insgesamt seien mehr als die Hälfte aller Rezepte bereits E-Rezepte.

Alle beteiligten Akteure seien aber aufgefordert, die Schwachstellen baldmöglichst abzustellen. Bei der Blitzumfrage des Apothekerverbandes Nordrhein bewerteten die befragten Apothekerinnen und Apotheker das E-Rezept nach Schulnoten. Die etwa 450 Apotheken gaben dem E-Rezept eine „Drei minus“.