Ab dem 1. September 2012 ist in Thüringen vorgeschrieben, dass jeder Hund im Freistaat einen Chip tragen muss. Dieser elektronische Baustein, der etwa so groß ist wie ein Reiskorn, enthält das Alter des Tieres, den Namen und die Telefonnummer des Besitzers und eine Nummer, die mit einem speziellen Lesegerät abgelesen werden kann. Implantiert wird der Chip mittels Spritze an der linken Halsseite.