Berlin. Ob beim Aufräumen des Kellers oder bei der Gartenarbeit – manchmal stoßen Menschen auf außergewöhnliche Funde. Wem gehört der Schatz?

Da möchte man nichtsahnend seiner Arbeit nachgehen und findet dabei wie aus heiterem Himmel einen Schatz. So ähnlich muss es 2017 Arbeitern in Jena ergangen sein, die während eines Kellerausbaus ein Keramikgefäß fanden. Das war nicht einfach nur ein banales Gefäß, sondern gefüllt mit jeder Menge Silbermünzen. Immer wieder kommt es vor, dass Privatpersonen durch Zufälle einen Schatz in ihrem Garten, Keller oder anderswo entdecken. Doch was passiert mit so einem Schatz? Wer darf ihn behalten und wann muss man einen Fund melden?

Überraschender Fund im Garten: Bundesländer haben eigene Regeln zu Schätzen

Stößt man – wie die Arbeiter in Jena – auf einen ungewöhnlichen Fund, ist zunächst einmal entscheidend, ob es sich dabei um einen per Gesetz definierten Schatz handelt. Laut §984 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind das jene Gegenstände, die so lange verborgen gelegen haben, dass der Eigentümer oder die Eigentümerin nicht mehr zu ermitteln ist.

Nach dem BGB stehen solche verschollenen Schätze theoretisch zur Hälfte dem Entdecker und zur anderen Hälfte der Eigentümerin des Grundstücks zu. Doch praktisch sieht die Realität anders aus: Die Bundesländer haben eigene, davon abweichende Regelungen. "In fast allen Bundesländern regelt das so genannte große Schatzregal, wem ein Fund gehört, nämlich dem Land", erklärt Christine Wolf vom Landesdenkmalamt Berlin auf Anfrage unserer Redaktion.

Das Schatzregal sei im Besitz des jeweiligen Bundeslandes, und jeder Gegenstand mit historischem Wert ohne Eigentümer müsse darin aufgenommen werden. "Solche Funde werden auch als herrenlose Bodenfunde bezeichnet. Diese werden im Schatzregal dann dokumentiert und analysiert", sagt Wolf. Darunter würden häufig zum Beispiel Münzen, Pfeifen oder Keramikscheiben fallen. Diese Gegenstände stünden nicht zwangsläufig unter Denkmalschutz, müssten auf Grund ihres archäologischen Wertes aber trotzdem beim Schatzregal und damit dem Land abgeben werden.

Denkmalschutz ist in Deutschland Ländersache

Ob ein Fund dann tatsächlich unter Denkmalschutz steht, werde bei jedem Gegenstand mit Hilfe des Denkmalschutzgesetzes geprüft, so Wolf. "Darin sind verschiedene Kriterien formuliert, anhand derer geprüft wird, welche geschichtliche, künstleri­sche, wissenschaftliche oder städtebauliche Bedeutung ein Gegenstand hat". Als das wichtigste Kriterium bei der Entscheidung, ob ein Fund unter Denkmalschutz gestellt wird, bezeichnet die Expertin – zumindest in Berlin – die historische Bedeutung eines Gegenstandes.

Das ist jedoch nicht in jedem Bundesland gleich. Denn der Denkmalschutz ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, jedes Bundesland hat sein eigenes Denkmalschutzgesetz. Grundsätzlich aber gilt in: Alles archäologische gehört dem Staat und muss unverzüglich dem nächstgelegenen Museum gemeldet werden. Wolf erklärt unserer Redaktion, dass manchmal auch direkt die Polizei eingeschaltet werde. Etwa wenn es sich um Waffen oder Skelette handele.

Wer auf Schatzsuche geht, tut der Archäologie keinen Gefallen

Einen Fund gar nicht erst zu melden, ist übrigens keine gute Idee: Das Zurückhalten eines Gegenstandes, in dem man einen "kulturgeschichtlichen Wert vermutet", so Wolf, kann mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Aus archäologischer Sicht sei es darüber hinaus grundsätzlich fatal, wenn Laien sich auf die Schatzsuche begeben würden. Denn Schätze, die archäologisch wirklich wertvoll sind, würden viele Menschen nicht einmal als solche identifizieren können, wie Wolf erklärt. "Die wertvollsten Schätze sind jene, die uns Auskunft über das Leben unserer Vorfahren geben. Das können zum Beispiel Erdverfärbungen sein, anhand derer sich ehemalige Häusergrundrisse nachvollziehen lassen". Macht der Laie sich nun auf die Suche nach alten Goldmünzen, passiere es schnell, so die Expertin, dass er solche wertvollen Überreste dabei unwissentlich zertstört. "Wenn man der Geschichte und der Archäologie einen Gefallen tun möchte, sollte man die private Schatzsuche also bitte sein lassen."

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