München/Erfurt. Sind Geschäftsführergehälter unverhältnismäßig hoch, kann einer gGmbH die Gemeinnützigkeit versagt werden. Der Bundesfinanzhof hat ein Urteil gefällt, das von weitreichender Bedeutung für gemeinnützige Körperschaften ist.
Urteil mit Bedeutung für Thüringer Awo-Skandal: Hohes Chefgehalt kostet Gemeinnützigkeit
Von Sibylle Göbel