Die Karlsruher Richter haben die Klage der Linken-Bundestagsfaktion abgewiesen, weil die Oppositionsrechte gemäß Grundgesetz ausreichend sind. Die Demokratie der Bundesrepublik hat sich aus Sicht der Richter bewährt, schreibt Matthias Benkenstein im Leitartikel für die “Thüringische Landeszeitung“.