Die Karlsruher Richter haben die Klage der Linken-Bundestagsfaktion abgewiesen, weil die Oppositionsrechte gemäß Grundgesetz ausreichend sind. Die Demokratie der Bundesrepublik hat sich aus Sicht der Richter bewährt, schreibt Matthias Benkenstein im Leitartikel für die “Thüringische Landeszeitung“.
Matthias Benkenstein