Allzuständige Personalräte sind mächtig. Ein Kommentar von Elmar Otto.

Führt die Novelle des Personalvertretungsgesetzes zu einer Lähmung der öffentlichen Verwaltung? Das zumindest vermuten die kommunalen Arbeitgeber. Zumindest dann, wenn sich die rot-rot-grünen Koalitionäre durchsetzen und den Entwurf von Innenminister Georg Maier (SPD) in ihrem Sinne nachbessern.

Konkret geht es darum, dass Linke, SPD und Grüne eine breite Mitbestimmung der Personalräte fordern. Dass Sozialdemokrat Maier eine moderatere Passage in seiner Gesetzesvariante formuliert hat, mag kaum verwundern: Immerhin ist der Minister selbst Arbeitgeber und möchte sich nicht in alles reinreden lassen. Auch andere Kabinettskollegen, die sich allerdings nicht aus der Deckung wagen, sind skeptisch, ob man mit der Allzuständigkeit der Personalräte nicht den Bogen überspannt. Schließlich, so argumentieren sie, beteiligten sie ihre Mitarbeiter jetzt schon bei jeder Kleinigkeit.

Arbeitnehmervertreter halten dem entgegen, dass dies aber noch kein Muss sei und sie ihre Rechte lieber schwarz auf weiß lesen möchten.

Da die rot-rot-grüne Mehrheit bislang immer stand, dürften Beschäftigte in den Amtsstuben demnächst mehr Macht haben. Das mag manchmal nötig sein, weil es auch Vorgesetzte gibt, die von oben herab regieren.

Dennoch kommt hier ein Appell an alle Personalräte: Wer die neu gewonnene Macht missbraucht, damit die Verwaltung schwächt und Behördengänge verlangsamt oder sogar wirklich lähmt, der zieht sich damit zu Recht den Unmut der Bürger zu und schadet sich selbst.

Es geht also um Verantwortung. Auf beiden Seiten.

e.otto@tlz.de

„Gesetz lähmt die öffentliche Verwaltung“: Kommunale Arbeitgeber kritisieren Rot-Rot-Grün