Elmar Otto über neue Regeln für Fraktionszuschüsse.

Bereits Anfang der 2000er-Jahre ging ein Rechnungshofpräsident mit den Landtagsfraktionen hart ins Gericht. Seinerzeit bescheinigte der damalige oberste Kassenprüfer Heinrich Dietz CDU, SPD und Linkspartei/PDS Verschwendung in Millionenhöhe. Zurückgezahlt wurde das Geld jedoch nie.

Das hatte unterschiedliche Gründe.

Zum einen ist zumindest manche Formulierung im Abgeordnetengesetz derart unpräzise, dass die Fraktionen die Rückforderungen erfolgreich aussitzen konnten. Zum anderen gehören auch die für die Anweisung der Rückforderungen zuständigen Landtagspräsidenten und -präsidentinnen einer Partei an. Und wer verscherzt es sich schon gerne mit den eigenen Leuten, wenn die politische Karriereplanung noch nicht abgeschlossen ist.

Auch der Rechnungshofchef Sebastian Dette musste feststellen, dass trotz mehrmaliger Beratung der Fraktionen weiter manches im Argen liegt. Allerdings sind die Beträge geringer, und die Abgeordneten scheinen langsam aber sicher ein Unrechtsbewusstsein zu entwickeln, sodass eine Erstattung wahrscheinlicher wird.

Besonders wichtig ist aber, dass die Landtagspräsidentin Birgit Diezel die Verwendung der Fraktionszuschüsse jetzt auf eine rechtlich sichere Grundlage stellen will. Damit werden im Idealfall künftige Verfehlungen vermieden.

Diezel ist prädestiniert für diese schwierige Aufgabe. Die christdemokratische Ex-Ministerin und Parlamentsvorsteherin wird nicht nur über Fraktionsgrenzen hinweg geschätzt. Sie strebt auch in der CDU nicht mehr nach Höherem und ist nicht auf das Wohlwollen der Parteifreunde angewiesen.

Verwendung der Zuschüsse für Thüringer Fraktionen wird neu geregelt

e.otto@tlz.de