Sibylle Göbel findet: Jäger und Landwirte müssen kooperieren.

Der Feldhase ist – auch wenn es in Deutschland schlecht um ihn bestellt ist – keine nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Art. Er darf nach wie vor bejagt werden. Doch das scheint, so paradox es klingt, sein Glück zu sein. Denn dadurch haben die Jäger ein besonderes Interesse daran, seine Lebensbedingungen zu verbessern.

Mehr Feldhase – mehr Jagdstrecke, lautet die schlichte Formel. Deshalb legen Jäger beispielsweise künstliche Tränken oder Blühstreifen mit Wildkräutern an. Zumal auch andere Wildtiere wie Rebhuhn, Wachtel, Feldhamster oder Fasan davon profitieren, wenn sich der Feldhase wohler fühlt.

Doch ohne die Landwirte oder gar gegen sie geht es nicht. Schließlich bewirtschaften sie gut die Hälfte der Fläche Deutschlands und sind damit wichtige Partner im Artenschutz. Solange es Landwirten aber nicht gedankt wird, wenn sie Blühstreifen schaffen, solange sie nicht unbürokratisch für ihre Mühen entlohnt werden, ist ihr Interesse daran verständlicherweise gering. Weil der Anbau von Raps, Mais und Getreide lukrativer ist, gibt es immer weniger mehrjährige Brachen mit Wildkräutern – mit den für den Feldhasen bekannten Folgen. Ob allerdings die Agrarminister der Länder angesichts der Fülle von Forderungen seitens der Bauern noch einen Nerv für die Belange des Niederwilds haben, ist fraglich.

Deshalb sollten die Beispiele Schule machen, bei denen Jäger und Landwirte in Thüringen schon ideologiefrei zusammenarbeiten. Denn von allein regelt sich das biologische Gleichgewicht in unserer Kulturlandschaft nicht mehr. Auch wenn das – gerade zu Ostern – eine wirklich schöne Nachricht wär‘.

s.goebel@tlz.de

Zu wenig Lebensraum, Deckung und Nahrung: Dem Thüringer Feldhasen geht es schlecht