Fabian Klaus über Ruhegehälter von Spitzenbeamten und die Neid-Debatte.

Mit diesem Geld ließe sich ordentlich investieren. 500.000 Euro im Jahr schmeißt der Freistaat zum Fenster raus – genauer gesagt: Seinen einstigen Staatssekretären und einem Behördenleiter in den Rachen, weil die in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurden und als Beamte nicht kündbar sind.

Können die einstigen Spitzenbeamten nicht mehr arbeiten? Wollen sie nicht mehr, weil es sich auf der Tasche des Steuerzahlers ganz gut lebt?

Bezieher von Ruhegehalt sind von dieser Kritik nicht frei und oft dicht daran, der Raffgier bezichtigt zu werden, weil sie nach einigen Jahren im politischen Spitzendienst Ruhegehälter erhalten, die der Otto-Normal-Verdiener nicht mit einem 160-Stunden-Monat auf den Lohnstreifen gezaubert bekommt.

Die Debatte dreht sich dabei nicht selten um einen Neid, der den Deutschen in den vergangenen Jahren zu einer ureigenen Tugend geworden zu sein scheint.

Denn auch hinter dem politischen Spitzenpersonal stehen Menschen, die ein Leben haben – meist eines nach dem Job, den sie bekleiden und der all zu oft nicht vergnügungssteuerpflichtig ist. Denken wir nur an die vielen Termine, die Staatssekretäre für ihre Ministerinnen oder Minister übernehmen, weil denen das Publikum an der Basis gerade mal wieder zu kritisch eingestellt ist. Oder daran, dass der Staatssekretärsstuhl eher einem Schleudersitz denn einem sicheren Arbeitsplatz ähnelt. Wer als politischer Spitzenbeamter verbrannt wurde, der wird es überdies schwer haben, wieder in seinen alten Job zurückzukehren – und gelingt das nicht, steht auch den Spitzenbeamten, Neid hin oder her, diese soziale Absicherung zu.

f.klaus@tlz.de