Elmar Otto über das Schiedsgerichtsurteil zu Kalbitz.

Andreas Kalbitz darf nicht mehr der AfD angehören. Damit hat das Bundesschiedsgericht der Partei die Meinung der knappen Mehrheit des Bundesvorstands bestätigt. Allerdings hatte zuvor das Berliner Landgericht per Eilverfahren die Annullierung von Kalbitz’ Mitgliedschaft für unzulässig erklärt.

Hintergrund des juristischen Rangelei: Kalbitz soll eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den Republikanern nicht angegeben haben, als er 2013 in die AfD eintrat. Kalbitz jedoch bestreitet die HDJ-Mitgliedschaft.

Die Lage bleibt also unübersichtlich. Und mit dem aktuellen Urteil ist kein Ende der Causa in Sicht. Kalbitz hat angekündigt, weiterkämpfen zu wollen, und hat in seinem Vertrauten Björn Höcke einen lautstarken und einflussreichen Unterstützer für seinen Kurs.

Konkret geht es dabei weiter um einen Machtkampf zwischen dem gemäßigteren Lager rund um Parteichef Jörg Meuthen auf der einen Seite sowie der Rechtsaußengruppierung von Kalbitz und Höcke auf der anderen. Der Brandenburger und der Thüringer haben den so genannten „Flügel“ der Partei zwar offiziell aufgelöst. Aber nicht nur Verfassungsschützer halten das für eine Nebelkerze, nachdem die Geheimdienste in Bund und Land den Druck auf die rechtsnationale Strömung deutlich erhöht hatten.

Es geht immer noch um die Frage: Wohin steuert die AfD?

Die Antwort darauf wird jetzt wohl ein Zivilgericht geben. Wenn dort endgültig über Kalbitz’ politische Zukunft entschieden wird.

Bis es so weit ist, können allen voran CDU und FDP versuchen, die Chance zu nutzen, im Vorfeld von Bundestags- und Landtagswahlen ihr Profil zu schärfen, um sich inhaltlich von der AfD abzusetzen. Denn die selbsternannten Alternativpolitiker scheinen auf absehbare Zeit mit sich selbst beschäftigt.