Sibylle Göbel zu Wartezeiten bei Entschädigungen.

Wenn das gut situierte Zahnarzt-Ehepaar monatelang auf die Entschädigungszahlung warten muss, die es für coronabedingten Verdienstausfall beantragt hat, mag das ärgerlich, aber nicht existenzbedrohend sein.

Anders aber dürfte der Fall beispielsweise bei Alleinerziehenden liegen, die auch schon in Vor-Corona-Zeiten zu knapsen hatten: Wenn das Geld, das ihnen zusteht, erst mit großem Zeitverzug auf dem Konto landet, dann sind sie in großen Nöten – von der nervlichen Zerreißprobe nach all den Wochen ohne Spielplatz, Kindergarten und Schule gar nicht zu reden. Deshalb ist es korrekt, die langen Bearbeitungszeiten für die entsprechenden Anträge zu kritisieren und nicht als gegeben hinzunehmen.

Es ist aber wohlfeil, auf genau der Behörde herumzuhacken, die die Mammutaufgabe der Auftragsbearbeitung jetzt nebenher bewältigen muss. Denn wenn das Landesverwaltungsamt nicht seine Aufgaben in anderen Bereichen vernachlässigen soll, in denen sich das Antragsvolumen wegen Corona teils verdoppelt hat, dann kann es eben nur einen bestimmten Prozentsatz seines Personals dafür abstellen.

Deshalb ist nachvollziehbar, dass sich Präsident Frank Roßner schützend vor seine Truppe stellt. Als Chef hat er auch eine Fürsorgepflicht: Wenn der Druck auf die Belegschaft nicht so groß werden soll, dass im Endeffekt der Krankenstand steigt und noch weniger Leute die Arbeit bewältigen, muss er die Prügel abfangen.

Aber auch seinerseits beim Land Dampf machen: Jeder Behörden-Mitarbeiter, der mit allgemeiner Verwaltungsarbeit betraut ist und keine Terminsachen auf dem Tisch hat, sollte jetzt in die Bearbeitung der Erstattungsanträge eingebunden werden. Denn es gilt, nicht nur der aktuellen Auftragsflut so schnell wie möglich Herr zu werden, sondern auch gewappnet zu sein für den nächsten Gipfel.