Kerstin Münstermann zum Wahlrecht.

Es ist eine unendliche Geschichte: Das Thema Wahlrechtsreform beschäftigt die Bundestags-Fraktionen seit Jahren. Es ist eines dieser Themen in der Politik, bei dem alle die Augen verdrehen: Unglaublich technisch, außerdem die Quadratur des Kreises. Und doch: Es ist ein Kernthema unserer parlamentarischen Demokratie. Wie verteilen sich die Wählerstimmen gerecht auf die Parteien und ihre Abgeordneten?

Das deutsche personalisierte Verhältniswahlsystem setzt auf Ausgleich, bildet die Stärke der Fraktionen ziemlich genau ab. Doch durch Überhang- und Ausgleichsmandate wird das Parlament dabei immer größer. Laut Gesetz hat das Parlament 598 Mitglieder, derzeit sind es 709. Zu viele Abgeordnete stellen das Parlament nicht nur vor praktische Herausforderungen wie zu geringe Raumgrößen.

Die Arbeit wird uneffizient, die Ausschüsse sind zu groß, das politische Gewicht des einzelnen Abgeordneten verschwimmt. Auch sind den Bürgern die Kosten nicht mehr vermittelbar. Der Bundestag ist schon jetzt eines der größten Parlamente weltweit.

Eine Einigung der Koalitionsspitzen eilt deswegen, beide Seiten werden im Koalitionsausschuss Zugeständnisse machen müssen und dann schnell die Opposition ins Boot holen. Zwar ist aus der Sicht jeder Partei verständlich, dass man die eigenen „Besitztümer“ nicht hergeben will. Doch: Eine Verringerung der Wahlkreise ist unvermeidlich, wenn man substanziell die Zahl der Abgeordneten begrenzen will.

Auch an der Zahl der Ausgleichsmandate muss gedreht werden. Das Bundesverfassungsgericht hat hier bereits einen Spielraum eingeräumt. Und das Thema eignet sich nicht für parteipolitisches Hickhack. Die Opposition kann der Koalition ein peinliches Schauspiel unterstellen. Für den Wähler aber ist nicht das Geringste gewonnen.