Elmar Otto über die Besetzung der Kontrollkommission.

Die Parlamentarische Kontrollkommission (ParlKK) des Landtags tagt geheim. Ihre Verschwiegenheit ist Programm. Immerhin soll das Gremium den Verfassungsschutz kontrollieren.

Aber obwohl die ParlKK vorzugsweise im Verborgenen ans Werk geht, macht sie in den vergangenen Monaten immer wieder von sich reden. Der Grund: Dass die AfD schon viermal ihre Kandidaten nicht durchbringen konnte, wird zum Politikum.

Es stellt sich die Frage: Sollte man einer Partei wie der AfD, die im Visier des Verfassungsschutzes ist, erlauben, Vertreter in eben jene Kommission zu entsenden, die den Verfassungsschutz kontrollieren soll?

Die erste Reaktion lautet nachvollziehbarerweise: auf keinen Fall. Das hieße ja, den Bock zum Gärtner zu machen.

Die zweite könnte sein: Na ja, der ParlKK gehören seit Jahren auch Linke-Abgeordnete an. Und zumindest Teile der Partei wie die Kommunistische Plattform werden im Verfassungsschutzbericht als
„extremistischer Zusammenschluss“ bezeichnet. Außerdem wollen Linke-Abgeordnete den Thüringer Geheimdienst lieber heute als morgen abschaffen. Ist ihnen da eine unvoreingenommene Kontrolle zuzutrauen?

Bei näherer Betrachtung drängt sich der Eindruck auf, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Zumal der AfD als zweitstärkster Kraft im Parlament zwei Sitze in der ParlKK zustehen.

Doch am Ende, und das stimmt eben auch, sind Abgeordnete nur ihrem Gewissen verpflichtet. Deshalb dürfen sie ihnen nicht genehme Kandidaten immer wieder durchfallen lassen.

Dass sie damit die Arbeit der Kontrollkommission sicher nicht erleichtern und es der AfD erlauben, sich als Opfer einer Allparteienkoalition darzustellen, gehört aber zur Wahrheit dazu.

Kampf um die Kontrolle des Verfassungsschutzes