Elmar Otto über Wohnsitze und Wählbarkeit.

Liegt der Lebensmittelpunkt von CDU-Generalsekretär Raymond Walk in Thüringen? War er für den Landtag wählbar?

Diese Fragen stellen sich, wenn man einem anonymen Schreiben Glauben schenkt, das im vergangenen Monat an Parlamentspräsidentin Birgit Keller (Linke) geschickt wurde. In beiden Fällen kann die Antwort zu Gunsten Walks nur lauten: Ja.

Um das zu begründen, reicht ein Blick ins Wahlgesetz. Darin ist als Voraussetzung für die Wählbarkeit genannt: dass jemand seit mindestens einem Jahr im Wahlgebiet seinen Wohnsitz, Lebensmittelpunkt oder dauernden Aufenthalt hat.

All das trifft auf Walk zu, der einen Hauptwohnsitz in Eisenach und eine Nebenwohnung in Erfurt gemeldet hat. Selbst wenn der Parteimanager seine freien Wochenenden bei seiner Familie in Hessen verbringen sollte, so muss er in der Woche dennoch in Thüringen unterwegs sein, um seine vielfältigen Ämter auszufüllen. Nur im Homeoffice ist das nicht zu schaffen.

Walk ist CDU-General und damit Mitglied des Führungszirkels der Thüringer CDU, zudem Kreisvorsitzender in Eisenach und Stadtrat sowie innenpolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der Landtagsfraktion. Seine vielfältigen politischen Funktionen lassen es einfach nicht zu, sich überwiegend jenseits der Landesgrenzen rumzutreiben.

Dass ein Tippgeber, der seinen Namen nicht nennen will, versucht, das anders darzustellen, darf unter der Kategorie „Erst mal was in die Welt setzen, irgendwas bleibt schon hängen“ verbucht werden. Walk vermutet, dass die Linke ihre Hände im Spiel hat. Das ist allerdings ebenfalls nur eine Behauptung und nicht bewiesen.

Fest steht jedoch: Im Kampf um die politische Macht im Land ist den Konkurrenten parteiübergreifend oft jedes Mittel recht, um den Mitbewerber zu diskreditieren.