Sibylle Göbel über den Abrechnungsbetrug bei Ärzten.

Fehlverhalten gibt es überall, auch bei Kassenärzten.

Da wird angeblich eine Wunde genäht, die in Wirklichkeit nur mit einem Pflaster versorgt wurde, da kommt ein teures Untersuchungsgerät zum Einsatz, während tatsächlich eine Begutachtung mit bloßem Auge ausreichte. Doch in Thüringen ist solcher Betrug – anders als beispielsweise in Baden-Württemberg – offenbar selten: Wenn bei mehr als 4000 niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten und der Vielzahl ihrer Abrechnungen gerade einmal 30 bis 40 Abrechnungen im Jahr auffällig sind, dann muss einem um die Moral der Mediziner nicht bange sein.

Wer böswillig ist, könnte behaupten, dass die Thüringer Kassenärzte für Betrug schlicht keine Zeit haben: Schließlich behandeln sie weit mehr Patienten als ihre Kollegen in anderen Regionen der Republik – und sind vermutlich froh, wenn sie das mit dem Papierkram überhaupt auf die Reihe bekommen. Angesichts dessen stellt sich die Frage, ob die aktuellen Vorgaben und ein begrenztes Budget für Ärzte überhaupt noch zeitgemäß sind: Wenn ein Kassenarzt die 780 Stunden, die er im Quartal maximal abrechnen darf, nur deshalb überschreitet, weil er keinen Patienten wegschicken will, dann darf er dafür nicht noch bestraft werden. Zumal es gerade in ländlichen Regionen an Ärzten mangelt.

Deshalb ist es zumindest vernünftig, wenn die Prüfer der Kassenärztlichen Vereinigung nicht per se Ärzte mit hohen Fallzahlen auf dem Kieker haben, sondern unvoreingenommen prüfen, ob eine Rechnung plausibel ist oder nicht.

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