Sibylle Göbel darüber, warum das Wahlrecht vereinheitlicht werden muss.

Volle zehn Stunden haben Wähler an einem Wahltag Zeit, ihr Kreuzchen auf dem Stimmzettel zu machen. Und trotzdem huschen etliche erst ins Wahllokal, wenn es schon fast zu spät ist. Die einen, weil sie wohl den Thrill brauchen, die anderen, weil sie sich für den Sonntag wieder mal viel zu viel vorgenommen haben, und die dritten, weil sie gleich noch bei der Auszählung dabei sein wollen. Alles kein Problem. Normalerweise.

Denn wenn es sich – wie im Mai in Jena geschehen – vor den Wahlkabinen staut, weil das Wahllokal zu klein und die Zahl der zu wählenden Gremien groß ist, dann kann es eben doch passieren, dass es mit der Stimmabgabe nicht mehr klappt. Nur wer drin ist im Wahlraum, darf dann noch wählen. Hat sich eine lange Schlange gebildet, hat auch der Wahlvorsteher keinen Ermessensspielraum mehr und darf Wähler wegschicken.

Weil das natürlich frustrierend ist und zu Beschwerden führen kann, ist es gut, wenn sich Thüringens Landeswahlleiter dafür einsetzt, das Wahlrecht auf verschiedenen Ebenen zu vereinheitlichen. Pannen und Missverständnisse in deutschen Wahllokalen gibt es auch so schon zur Genüge. Mal schließt ein Hausmeister um 18 Uhr das Wahllokal zu, weil er die Wahl für beendet hält, mal beklagen sich Wahlberechtigte wegen fehlender Ausweiskontrolle. Würde ein für alle Mal geregelt, was wie gehandhabt wird, gäbe es weniger Einsprüche und Ärger.

Am 27. Oktober indes kann sich niemand mit Zeitmangel herausreden: Es ist der Tag der Zeitumstellung – und damit eine volle Stunde länger.

s.goebel@tlz.de

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