Arbeitszeiterfassung ist kein Allheilmittel.

Gibt es bei der Arbeitszeiterfassung ein richtig oder falsch? Gute Argumente sprechen dafür, dass Arbeitnehmer sich selbst vor Augen führen, wie schnell die Grenzen des beruflichen und privaten Lebens verschwimmen. Mindestens ebenso stichhaltig erscheint, dass dem Arbeitgeber mit einer Erfassung der geleisteten Arbeitszeit deutlich gemacht wird, dass Angestellte keine modernen Sklaven sind, über die er in Zeiten ständiger Erreichbarkeit 24 Stunden am Tag und sieben Tage pro Woche verfügen kann.

Die Argumente der Thüringer Arbeitsministerin Heike Werner verfangen deshalb. Allerdings wundert es auch nicht, dass gerade eine linke Ministerin das auf höchster europäischer Ebene gesprochene Urteil gut findet.

Doch bleiben Zweifel, dass eine permanente Aufzeichnung von Arbeitszeit dazu führt, dass es Arbeitnehmern besser geht. Was passiert mit der geleisteten Mehrarbeit? Wird sie vergütet oder in Freizeit ausgeglichen? Wie soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer in freien Berufen, also solchen, die nicht von Stückzahlen abhängen, sich einer permanenten Überwachung ausgesetzt sehen?

Das Urteil birgt für die Arbeitnehmer Risiken. Zum Beispiel, dass stets der Maßstab desjenigen angelegt wird, der mit Effizienz „die Norm versaut“ und damit immer größerer Druck aufgebaut wird, in weniger Zeit deutlich mehr zu schaffen. Der nächste Aufschwung der Volkskrankheit „Burn-out“ ist programmiert. Arbeitnehmer davor zu schützen, das schafft Arbeitszeiterfassung nicht.

Gericht: Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten systematisch erfassen

Arbeitszeiterfassung wird Pflicht – Das muss man wissen

f.klaus@tlz.de