Miguel Sanches über den Abbau des Solidaritätszuschlags.

Was das Aufkommen betrifft, war der Solidaritätszuschlag schon bisher sehr stark ein Beitrag der Besserverdienenden. Aber drei Dinge waren für alle gleich. Erstens die Höhe des Zuschlags: 5,5 Prozent. Zweitens der Kreis der Betroffenen: alle, die Körperschaft- oder Einkommensteuer zahlen. Drittens die Begründung: der Aufbau Ost.

Der Soli ist keine zweckgebundene Abgabe. Er ist eine Steuer. Aus dem Topf, aus dem der Aufbau Ost finanziert werden sollte, hat sich der Bund nach Belieben bedient. Ein Etikettenschwindel. Schluss damit. Der Soli sollte gestrichen werden – für alle. Der Zuschlag ist aus der Zeit gefallen. Nachdem der Solidarpakt Ost ausläuft und der Bund-Länder-Finanzausgleich nicht länger nach der Himmelsrichtung, sondern nach dem Bedarf austariert werden soll, ist die Legitimation der Abgabe vollends entfallen. Der Gesetzentwurf von Minister Scholz ist koalitionspolitisch ein Arrangement und juristisch eine Risikonummer. Zwei Wörtchen im Entwurf sind nicht unwichtig. Dort ist von einem „ersten Schritt“ die Rede. Wo ein erster Schritt ist, sollte ein zweiter folgen.

Das könnte der Dreh sein, um doch noch das Verfassungsgericht davon zu überzeugen, dass der Soli ein Auslaufmodell ist.

Scholz formuliert vorsichtiger als seine Partei. Die SPD ist dabei, aus dem Soli – unverhohlen – eine Reichensteuer zu machen. Man wolle keine milliardenschweren Steuergeschenke verteilen, sondern Geld für Investitionen in Bildung und Klimaschutz nutzen, heißt es.

Das sind zwei gute Ziele.