Fabian Klaus über eine Statistik, die doch etwas aussagt.

Erfolge lassen sich in der Regel an Zahlen messen. Je nachdem, in welchem Bereich die Statistik erhoben wird, ist es gut oder schlecht, dass die Zahl hoch ist.

Wenn in Thüringen viele offene Haftbefehle existieren, dann ist das ein schlechtes Signal. Wenn die Polizei innerhalb von drei Tagen fast 500 dieser offenen Haftbefehle vollstreckt, dann ist es wiederum ein gutes Signal.

Man muss bei dieser Statistik einsehen, dass sie mehreren Einflussfaktoren unterliegt. Nicht alle ausgestellten Haftbefehle werden gleich intensiv verfolgt. Wenn ein Mörder gesucht wird, dann steckt die Polizei dort richtigerweise mehr Kraft in die Fahndung, als in die nach einem Falschparker, der zum gefühlt tausendsten Mal sein Knöllchen nicht bezahlt und deshalb die Staatsanwaltschaft zur Weißglut gebracht hat – und die ihn aus dem Grund per Haftbefehl sucht.

Eine Vielzahl der offenen Haftbefehle, das haben die Thüringer Fahndungstage im vergangenen Jahr nun auch final gezeigt, lässt sich mit der Zahl der Geldstrafen abwenden. Dennoch: 118 Personen mussten in den Knast und einige Delinquenten hatten auch ordentlich gesammelt. So üppig, dass man geneigt ist, die Frage nach einem Rabattsystem aufzuwerfen. Warum lässt man die denn so lange laufen? Bei manchem Gesuchten hätte die Falle sicher eher zuschnappen sollen. Diese muss erlaubt sein angesichts der Schwere mancher Straftat, die in der Statistik auftaucht.

Dass die Thüringer Polizei ihre Prioritäten aber richtig setzt, zeigt der Umstand, dass in der Statistik ein Mord-Haftbefehl auftaucht. Hat man den Verdächtigen etwa ewig laufen lassen? Nein. Druckfrisch von der Staatsanwaltschaft wurde der Haftbefehl sofort umgesetzt. Mit Erfolg. Der Rechtsstaat funktioniert – und auch die Thüringer Polizei bei allen personellen Problemen, die es nach wie vor gibt.