Vom leichtfertigen Umgang mit Steuergeld.

Knapp 200.000 Euro in drei Jahren wurden von Mitgliedern der Landesregierung für Spenden, Arbeitsessen und Geschenke ausgegeben. Legt man den Landesetat mit einem Volumen von elf Milliarden Euro zugrunde, sind das Peanuts. Dennoch ist die Kritik des Rechnungshofs am leichtfertigen Umgang mit öffentlichen Geldern mehr als berechtigt. Denn mitunter haben die Ressortchefs Bier und Wein, Eintrittskarten und Gutscheine, Spielsachen und Geschirr mal eben dem Steuerzahler aufs Auge gedrückt.

Zur Verteidigung kann man vielleicht anführen, dass die Richtlinien für die so genannten Verfügungsmittel derart schwammig sind, dass Minister sie als eine Art geldwerten Restposten missbrauchen. Entweder sollte man also präzisere Vorgaben machen oder die Verfügungsmittel gänzlich abschaffen.

Damit das klar ist: Es geht nicht um eine Neiddebatte: Thüringer Spitzenpolitiker werden zwar gut, aber angesichts ihres Arbeitspensums auch nicht überbezahlt.

Sollte einer der Betroffenen jetzt vorschnell über die Rudolstädter Prüfer als Erbsenzähler und Korinthenkacker lästern, würde das zeigen, wie weit sie sich von der Realität entfernt haben. Bisweilen scheint der dienstliche Bezug für die Abrechnung auf Kosten des Freistaats derart konstruiert, dass sich die Minister die Frage gefallen lassen müssen, warum sie die kritisierten Ausgaben nicht aus der eigenen Tasche beglichen haben.

Immerhin erhalten sie zu ihrem Gehalt jeden Monat auch eine Aufwandsentschädigung.

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