Sie versteht die Sprache nicht.

„Was sind Regeln aus dem analogen Bereich und welche Regeln gelten auch für den digitalen Bereich?“ – diese Fragen stellt sich die CDU-Bundesvorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer. Sie will also ernsthaft eine Debatte darüber führen, wie man Meinungsfreiheit im Internet regulieren kann.

Das hat sie angedeutet, als sie nach den für ihre CDU bitteren Wahlergebnissen Wunden leckte. Sie würde gerne verhindern, dass Internet-Stars den Volksparteien – oder den einstigen Volksparteien? – den Spiegel vorhalten. Man könnte ja eigene Fehler erkennen.

Der Osten erlebt einen Rechtsruck, weil das Gefühl vorherrscht, dass Meinung nicht mehr frei gesagt werden darf. Die CDU-Chefin hat in dieser Gemengelage nichts Besseres zu tun, als Zweifel an der Gültigkeit des Grundgesetz-Paragrafen zu säen. Was für eine Irrfahrt. Wo waren ihre Berater? Thüringens Landeschef Mike Mohring hätte einer sein können. Der sagt öffentlich: „Meinungsfreiheit ist nicht regulierbar, ganz einfach.“ Punkt. Er geht auf Distanz zu AKK.

Regeln, die für alle gelten, gibt das Grundgesetz längst vor: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre“ (Artikel 5, Absatz 2). Die CDU-Chefin aber irrlichtert umher, weil sie die Sprache nicht versteht, in der junge Menschen sprechen und schauspielt dann die Opferrolle der Missverstandenen besser, als es viele Populisten könnten. Das ist peinlich für eine mögliche Kanzler­kandidatin.

Nach AKK-Äußerung zur „Meinungsmache“ im Netz: Zehntausende unterzeichnen Petition

f.klaus@tlz.de