Elmar Otto über den Kompromiss bei der Grundrente.

Nach einem Hickhack, das kein Ende nehmen wollte, haben sich Union und SPD doch noch auf eine Grundrente geeinigt. Wohlwollend kann man sagen, der ausgehandelte Kompromiss beweist, dass die Berliner Bündnispartner trotz sich diametral gegenüber stehender Meinung handlungsfähig ist.

Aber hält die jetzt gefundene Lösung auch das, was sich alle davon versprechen?

Fest steht: Der schwarz-rote
Koalitionsvertrag war mit heißer Nadel gestrickt. Denn dort heißt es eindeutig: „Voraussetzung für den Bezug der Grundrente ist eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung.“ Sie gilt für jene, „die 35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten aufweisen“.

Eine solche umfassende Prüfung aber wäre nicht nur aus Sicht der SPD respektlos gegenüber jenen gewesen, die trotz jahrzehntelanger Berufstätigkeit nicht von ihrer Rente leben können. Sie schien auch kaum umsetzbar, da sie durch überbordende Bürokratie die Verwaltung überfordert hätte.

Die nun vorgesehene umfassende Einkommensprüfung dürfte praktikabel sein. Sie verhindert, dass Betroffene aufs Amt gehen und betteln müssen und soll gleichzeitig eine kontrollierte Auszahlung gewährleisten.

Allerdings sind die Vorbehalte weiter groß. Ob wirtschafts- und sozialpolitische Parteiflügel zustimmen werden, bleibt ungewiss. Und gerecht ist eine solche Regelung nicht: Weil sie Menschen außen vor lässt, die knapp unterhalb der 35-Jahre-Schwelle liegen.

Die neue Grundrente, die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll, mag ein erster Schritt sein, um Altersarmut, von der vor allem Frauen betroffen sind, zu bekämpfen. Mindestens genauso wichtig für die Zukunft ist es jedoch, Maßnahmen zu treffen, damit Altersarmut erst gar nicht entsteht.