Der Gesetzgeber ist jetzt gefragt. Ein Kommentar von Gerlinde Sommer.

Schon der Mindestlohn hat manche Branche schwer getroffen. Und jetzt soll jeder Beschäftigte, wenn denn die Thüringer SPD mit ihrem Vorstoß Erfolg hat, auch noch eine Woche länger Urlaub kriegen.

Damit entstehen Lücken. Und es stellt sich die Frage, ob in der Urlaubszeit die Arbeit der abwesenden Kollegen liegen bleibt, den anderen Mitarbeitern aufgebürdet – oder ob mittelfristig mehr Personal nötig wird.

Ja, mancher Arbeitgeber gönnt sich selbst kaum mehr als mal ein, vielleicht auch zwei Wochen Auszeit. Da mag ein gesetzlicher Mindest­anspruch, wie er für Arbeiter und Angestellte seit nunmehr 25 Jahren besteht, als ausreichend erscheinen.

Aber: Durch Deutschland geht da längst ein Riss. Im Westen ist die Tarifbindung viel höher. In vielen Tarifverträgen ist der Anspruch auf 30 und mehr Urlaubstage nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Im Osten ist die Tarifbindung schwach. Klar, ein Arbeitnehmer kann Forderungen stellen. Aber wer traut sich, beim Einstellungs­gespräch über die freien Tage zu verhandeln?! Viele Berufstätige sind schon froh, wenigstens beim Lohn nicht völlig unter Wert zu liegen.

Die Neuregelung ist also überfällig. Das Engagement mag im Zusammenhang mit dem nahen Landtagswahltermin stehen. Aber: Eigentlich hätten Arbeitnehmer speziell im Osten längst auf die Barrikaden gehen müssen, wenn Betriebe unklugerweise über 25 Jahre kaum bei der Erholungszeit nachgesteuert haben. Im Kern zielt der Urlaubs­anspruch schließlich auf den Erhalt der Arbeitskraft ab.

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