Fabian Klaus über Hilfe für Zeugen, die kaum bekannt ist.

Wer als Zeuge in einer Gerichtsverhandlung aussagen muss, hat keine vergnügungssteuerpflichtige Aufgabe. Vor allem dann nicht, wenn er oder sie Opfer einer Straftat geworden ist - und in aller Öffentlichkeit das Erlebte erneut schildern muss. In Erinnerung geblieben ist ein junger Mann, der Opfer von zwei Frauen wurde, die ihm nach Auto, Geld und dem Leben trachteten. Er brachte kein Wort heraus, als er - den Täterinnen erstmals nach dem schlimmen Erlebnis wieder begegnend - von der Richterin am Landgericht Erfurt befragt wurde.

Der Mann kam nicht in Begleitung eines Anwaltes zum Gericht. Warum auch? Ihm wird zunächst ja nichts vorgeworfen. Dass er Hilfe bekommen kann bei der Vorbereitung auf seine Aussage, war ihm nicht bewusst. Psychosoziale Prozessbegleitung nennt sich das. Oder Opferzeugenbetreuung.

Egal, wie die Bezeichnung lautet: Immer noch wird an den Thüringer Gerichten zu wenig über die existierenden Unterstützungen aufgeklärt, die Zeugen erhalten können, wenn sie dem psychischen Druck einer Aussage nicht allein gewachsen sind. Dass der enorm sein kann, steht außer Frage - denn die Aussagesituation vor Gericht stellt sich einfach anders dar, als man zu wissen glaubt, wenn man ein paar Mal Gerichtssendungen im Fernsehen angeschaut hat.

Dabei sind es gerade die Zeugenaussagen von Opfern, die oft dafür sorgen, dass Straftäter bestraft werden. Immer dann, wenn Verbrechen im Verborgenen geschehen, werden diese Vernehmungen wichtig. Dass der Zeugen- oder Opferhilfe bisher in Thüringen so wenig Bedeutung beigemessen wird, führt den Rechtsstaat nahezu ad absurdum. Denn dort sollte es selbstverständlich sein, dass jedes Opfer um seine Rechte weiß - denn die Pflichten, dafür wird vor Gericht gesorgt, kennt es auch.