Fabian Klaus über die Probleme der Innenministerkonferenz.

Der Thüringer Innenminister, derzeit geschäftsführend tätig, legt ein umfassendes Programm vor. Klar: Wenn man nur alle 16 Jahre als Bundesland den Vorsitz in der wohl wichtigsten Länderfachkonferenz der Republik hat, dann soll auch etwas davon im Gedächtnis bleiben.

Das Vorhaben, Kommunales aus dem Schatten der Inneren Sicherheit herauszuholen und stärker in den Fokus zu rücken, könnte so etwas Bleibendes werden – wenn es Georg Maier (SPD) mit seinen Fachleuten gelingt, das auch inhaltlich zu untersetzen. Darüber öffentlich zu reden, dafür scheint die Zeit im Januar 2020 noch nicht reif. Der Unterstützung seines Vorgängers als IMK-Chef, Hans-Joachim Grothe (CDU), kann sich Maier indes gewiss sein.

Die Probleme aber fangen an, wenn über konkrete Vorhaben nicht nur entschieden wird, sondern sie auch zur Umsetzung gebracht werden müssen. Dann zeigt sich, wo der Bartel den Most holt. Beispiele gefällig: 2018 beschließt die Innenministerkonferenz, dass Messerattacken künftig zentral in der Kriminalitätsstatik des Bundes erfasst werden sollen – seither ruht der See still. Denn die Erarbeitung der Leitlinien, nach denen das BKA verfahren soll, ist nach wie vor nicht abgeschlossen.

2016 gibt es eine Verständigung auf die sogenannte „Saarbrücker Agenda“ über die eine Verwaltungsvereinbarung immerhin 2019 unterschrieben worden ist.

2003 bereits einigen sich die Innenminister, dass in den Kommunen und Landkreisen künftig statt kameralistischer die doppelte Haushaltsführung Anwendung finden soll. Bis heute sind über alle Bundesländer hinweg etliche Sonderwege möglich.

Bei allem Tatendrang bleiben die Probleme, dass erstens die Entscheidungswege und zweitens die Umsetzungswege zu lang sind, bestehen.