Fabian Klaus über Hilfsfristen – wann muss die Polizei am Einsatzort sein.

Wann muss die Polizei nach einer Alarmierung am Einsatzort eintreffen? „So schnell wie möglich“. Ein Satz, der häufig zitiert wird, wenn es um Hilfsfristen geht. In ihm liegt ganz viel Wahrheit. Wer aber definiert, was das bedeutet? Bisher scheuen sich Politiker, darüber eine Debatte zu führen.

Die Gründe liegen auf der Hand: Wer Fristen einführt, der muss die Rahmenbedingungen dafür schaffen, damit sie eingehalten werden können. Was das für die Thüringer Polizei bedeuten würde, ist nicht absehbar – weil die Datengrundlage schlicht fehlt. Oder nicht transparent gemacht wird? Das Thüringer Innenministerium gibt auf Nachfrage immerhin zu, dass die Zeiten von jedem Einsatz bei der Landeseinsatzzentrale in Erfurt dokumentiert werden.

Die wissenschaftliche Auswertung und Interpretation dieser Zahlen fehlt. Eine Erkenntnis kann aber umrissen werden: Läge die Auswertung vor, dann würde die Debatte in Thüringen möglicherweise nicht mehr nur darüber geführt werden, wie viele Polizeianwärter tatsächlich notwendig sind, um den demografischen Wandel in den Dienststellen aufzuhalten. Weil die schwierige Personalsituation der Thüringer Polizei dann noch einmal unter einem ganzen anderen Aspekt diskutiert werden könnte – denn Bürgerinnen und Bürger könnten aus Hilfsfristen einen Anspruch ableiten.

Deshalb gestaltet sich die Debattenführung schwierig und muss ausgewogen stattfinden. Wie sinnvoll Interventionsfristen sein können, wenn Leib und Leben nicht gefährdet sind, aber die Polizei benötigt wird, bleibt natürlich fraglich. Aber darüber eine Definition für die schwerwiegenden Fälle – von Geiselnahme bis Schlägerei – zu verweigern, kann nicht die Lösung sein. Denn das sind die Fälle, in denen „jede Minute zählt“, wie es die SPD-Politikerin Marx formuliert hat.