Fabian Klaus zur Wertschätzung für Ehrenamtliche der Feuerwehr.

Mit der fortgeschriebenen Thüringer Feuerwehrentschädigungsverordnung werden ehrenamtlichen Brandschützern ihre Aufwandsentschädigungen beschnitten. Und nun? Wird im Land das Ehrenamt, zumal der freiwillig engagierten Floriansjünger, nicht ausreichend geachtet?

Bestenfalls als unglücklich könnte man das Zustandekommen dieser Deutungsweise empfinden. Immerhin: 26 Jahre hatte es keine klare Regelung über die Auszahlung der Entschädigung gegeben. Das bedeutet: Wer zwei ehrenamtliche Posten hatte, der bekam zwei Aufwandsentschädigungen. Nein, wir reden hier nicht über viel Geld - wir reden über eine Entschädigung.

Im Thüringer Feuerwehrwesen stellt sich die Situation vielerorts identisch dar: Ohne Frauen und Männer, die statt einem Ehrenamt gleich mehrere ausüben, würde vieles nicht funktionieren. Wie würde ohne diese Menschen ehrenamtlicher Brandschutz in Thüringen eine Struktur bekommen? Wie würden Kinder an die Feuerwehr herangeführt? Wahrscheinlich würde sich ohne diese Menschen die Aufrechterhaltung von Strukturen oftmals schwierig gestalten.

Allerdings: Eine Häufung von Doppelfunktionen kann nicht gut sein. Denn seine ganze Kraft lässt sich schließlich nur einmal einsetzen. Wenn die Intention des Gemeinde- und Städtebundes sowie des Innenministeriums gewesen ist, die Aufgaben gleichmäßiger zu verteilen, dann hilft es nicht allein, die Regelung für die Aufwandsentschädigungen anzupassen. Es braucht mehr Werbung dafür, dass ehrenamtliches Feuerwehrwesen ohne Strukturen nicht funktioniert. Die Verordnung stellt in dem Punkt mit missglückter Kommunikation ein Lehrbeispiel dar, wie man Gefahr läuft, Ehrenamtliche zu demotivieren. Dabei hätte man es einfacher haben können - immerhin wurden einzelne Aufwandsentschädigungen deutlich erhöht.

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