Elmar Otto zur stockenden Änderung der Thüringer Verfassung.

Als Linke, SPD und Grüne und CDU sich aufmachten, die Thüringer Verfassung zu reformieren, waren die Ansprüche groß. Jede Menge hatten die vier ungleichen Partner auf ihren Listen stehen.

Da war beispielsweise die Verankerung der Schuldenbremse. Doch dieses Ansinnen der Christdemokraten wurde von den Minderheitskoalitionären ebenso weggewischt wie der Wunsch, die Wahl des Ministerpräsidenten eindeutiger zu regeln. Die Union blockierte im Gegenzug unter anderem die rot-rot-grüne Forderung, Landtagsausschüsse künftig öffentlich tagen zu lassen.

Auch beim Konnexitätsprinzip „Wer bestellt, bezahlt“, das den Ausgleich zwischen Land und Kommunen für übertragene Aufgaben regelt, gibt es keine Einigung, und die Fronten sind verhärtet.

Aktuell bleibt deshalb gerade einmal, Nachhaltigkeit, Ehrenamt, Inklusion, die Verhinderung von Altersdiskriminierung und gleichwertige Lebensverhältnisse als Staatsziele festzuschreiben. Auch dies sind wichtige Anliegen, keine Frage. Ob sie allein eine Verfassungsreform rechtfertigen, ist fraglich.

Es handelt sich hier immerhin nicht um ein schlichtes Paragrafenwerk. Das zeigt sich auch darin, dass dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag nötig ist, während für normale Gesetze die einfache Mehrheit reicht.

Eine Verfassungsreform sollte kein Reförmchen sein, damit in der nächsten Legislatur nicht erneut Änderungen auf der Tagesordnung stehen. Es bleibt zu hoffen, dass sich Rot-Rot-Grün noch einen Ruck gibt, zum Wohle der Kommunen. „Wer bestellt, bezahlt“, ist ein Lebensprinzip. Dem sollte man sich in der Politik nicht verweigern.