Sibylle Göbel über Unstimmigkeiten beim Impfen.

Es war ein schwerer Fehler. Dessen ist sich Apoldas Stadtbeigeordneter, der sich nun den Vorwurf der Vordrängelei beim Impfen gefallen lassen muss, auch bewusst.

Immerhin: Anders als etwa Halles Oberbürgermeister äußert Volker Heerdegen ehrliches Bedauern, nennt sein Verhalten falsch und versucht nicht, Ausflüchte zu finden und das Ganze schönzureden.

Mit seiner beruflichen Tätigkeit als Beigeordneter hat die Tatsache, dass sein Name auf der Warteliste landete, zwar nichts zu tun, sondern allein mit seiner langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeit. Trotzdem könnte ihm die Impfzusage im Job noch mächtig auf die Füße fallen: Schließlich will er dieses Jahr als Beigeordneter wiedergewählt werden. Ob man ihm da das fehlende Gespür in einer derart aufgeheizten Situation verzeiht?

Die Unstimmigkeiten beim Impfen werfen allerdings nicht allein moralische Fragen auf: Bietet die Impfverordnung des Bundes nicht womöglich doch Spielräume für eine Vorgehensweise, wie sie auch in Apolda praktiziert wurde? Und zwar für eine Vorgehensweise, die rechtlich nicht zu beanstanden und folglich auch nicht sanktionsbewehrt ist? Wie können auf Wartelisten überhaupt Namen von Personen stehen, die noch lange nicht mit dem Impfen an der Reihe sind? Wie viele Fälle gibt es, wo ähnlich großzügig verfahren, das Ganze aber nicht ruchbar wird? Vertrauensfördernd ist das alles jedenfalls nicht.

Doch wenn die Impfverordnung schon derlei Möglichkeiten eröffnen sollte, dann muss auch klar geregelt sein, wie mit den Zweitimpfungen bei den Nachrückern verfahren wird. Als Bewohner und Pflegekräfte im Apoldaer Carolinenheim jüngst ihre Zweitimpfung erhielten, blieben die vermeintlichen Vordrängler außen vor.