Berlin. Die Ampel-Koalition warnt Verbraucher vor dem Einbau einer Gasheizung – denn ab 2027 drohen hohe Kosten. Eine Beratung soll aufklären.

Die Ampel-Koalition hat das umstrittene Heizungsgesetz überarbeitet. In dem neuen Konzept ist vorgesehen, dass Bürgerinnen und Bürger vor dem Einbau einer Heizung beraten werden müssen. Der Hintergrund sind vor allem die Folgen einer Neuerung, die ab dem Jahr 2027 für die Verbraucher spürbar wird. Ein weiterer Grund ist die kommunale Wärmeplanung.

Heizungsgesetz: Wie soll die Beratung aussehen?

Die Ampel-Koalition will, dass ab dem Beginn des kommenden Jahres Bürgerinnen und Bürger zwingend beraten werden müssen, wenn sie sich für den Einbau einer neuen Heizung entscheiden. Denn wer jetzt schnell noch eine Gasheizung einbaut, um dem Heizungsgesetz zuvorzukommen, könnte dies in einigen Jahren bereuen.

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Der Grund: Es ist damit zu rechnen, dass fossile Kraft- und Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas ab 2027 deutlich teurer werden. Dann gilt für Privathaushalte in der EU ein neuer CO2-Preis auf Kraftstoffe, Erdgas und Heizöl. Vielen Bürgern sei noch nicht bewusst, dass die Kosten für fossile Brennstoffe damit wohl „massiv“ ansteigen werden, sagte die SPD-Politikerin Katja Mast.

„Und deshalb ist eine Beratung sinnvoll, die nicht nur deutlich macht, was ist heute möglich. Sondern was heißt das für mich auch in Zukunft.“ Die notwendige Botschaft an die Bürgerinnen und Bürger laute: „Überlegen Sie sich gut, was für ein Heizungssystem Sie sich für die Zukunft einbauen.“

Heizungsgesetz: Wer macht die Beratung?

In den nun von der Ampel beschlossenen „Leitplanken“ für das neue Heizungsgesetz heißt es: Ab dem 1. Januar 2024 müsse bei dem Verkauf von fossil betriebenen Heizungen eine Beratung erfolgen, „die auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und die mögliche Unwirtschaftlichkeit hinweist“.

Vor dem Einbau einer neuen Heizung sollen die Bürgerinnen und Bürger künftig verpflichtend beraten werden.
Vor dem Einbau einer neuen Heizung sollen die Bürgerinnen und Bürger künftig verpflichtend beraten werden. © dpa | Jens Büttner

Die örtliche und regionale Wärmeplanung ist ein Kernelement für die von der Regierung geplante Wärmewende im Gebäudebereich. Die Idee dahinter: Wenn ein klimaneutrales Fernwärmenetz aufgebaut wird, kann sich für zahlreiche Immobilien der individuelle Einbau einer klimafreundlichen Heizung erübrigen.

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Wer und wie diese verbindliche Beratung machen soll, muss aber noch geklärt werden, bis das neue Heizungsgesetz final ausgearbeitet und verabschiedet ist. Das Gesetz soll im Juli endgültig vom Bundestag beschlossen werden.