Berlin. In Berlin hat die Polizei Plakate von Ermordeten und Geiseln der Hamas entfernt. Das sorgt für Kritik. Warum die Plakate wegmussten.

Wie sehr die Stimmung durch die erneute Eskalation des Nahostkonflikts gerade in der Bundeshauptstadt aufgeheizt ist, zeigt sich auch an einer Polizeiaktion, die in normalen Zeiten keinerlei Beachtung erfahren hätte. Im Internet und in den sozialen Medien wird zurzeit ein Video kontrovers diskutiert, dass Polizeibeamte dabei zeigt, wie sie vor einigen Tagen im Berliner Stadtteil Friedrichshain Plakate mit den Gesichtern der von der islamistischen Terrororganisation Hamas aus Israel entführten Geiseln von einer Litfaßsäule entfernen. Als Grund dafür wird vielfach ein fehlendes Impressum genannt.

Das führt besonders auf den sozialen Plattformen zu zahlreichen verständnislosen Reaktionen. „Polizei Berlin liefert unbeabsichtigt bestes Videomaterial für hybride Kriegsführung gegen Israel“, kommentiert ein Nutzer etwa. Die Aufnahmen würden nun sehr wahrscheinlich genutzt, um in Social Media mit der Behauptung hausieren zu gehen, dass auch die Polizei die Geiselnahmen als Lügen entlarvt hätte.

Ein anderer bezweifelt die Verhältnismäßigkeit der Aktion. „In Berlin sind zig (Amts)-Gebäude, Denkmäler oder Informationstafeln zugeklebt und beschmiert, ohne dass Polizei und Ordnungsämter einen Finger rühren“, schreibt er.

Unerlaubtes Plakatieren führt zur Abnahme der Geisel-Bilder

Und ein anderer kündigt gleich an, alle Plakate, die ihm politisch nicht passten, in Zukunft aufgrund eines fehlenden Impressums abzureißen. Tatsächlich ist es jedoch nicht das fehlende Impressum, ein Verstoß gegen das Pressegesetz, dass zur Abnahme der Geisel-Plakate geführt habe, wie die Polizei auf Nachfrage betont. „Das Impressum ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die im Laufe des Einsatzes zusätzlich festgestellt wurde“, sagt eine Sprecherin. Sie allein hätte wohl nicht zum Eingreifen der Polizei geführt.

Der Grund sei vielmehr das unerlaubte Plakatieren an sich gewesen, welches rechtlich als Sachbeschädigung gewertet wird. „Die Geisel-Plakate wurden auf einer privaten Werbefläche angebracht, die der Vermieter bereits an einen zahlenden Kunden vergeben hat“, so die Sprecherin.

Es habe sich also um ein unerlaubtes Überplakatieren gehandelt – was strafbar sei, ganz unabhängig von der politischen oder gesellschaftlichen Ausrichtung des neuen Aushangs. Die Polizei hat ein Strafverfahren eingeleitet und wartet auf die rechtliche Prüfung durch die Staatsanwaltschaft.

Grundsätzlich müsse beim Anbringen von Postern und ähnlichem immer der Besitzer der Fläche angefragt werden, ob nun an Hauswänden, öffentlichen Gebäuden oder eben – meist monetär – an privat vermietete Litfaßsäulen. „Wenn das wie in diesem Fall nicht geschieht, muss die Polizei eingreifen“, erklärt die Sprecherin. „Natürlich auch, wenn durch die Plakatierung etwas zerstört wird oder die Darstellungen verboten oder problematisch sind.“

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