Goslar. Es ist bequem und gut fürs Klima, mit dem Zug zum Flughafen fahren. Wer haftet, wenn der Zug sich verspätet und der Flug verpasst wird?

Flug verpasst. Der Zug zum Airport hatte sich verspätet. Und jetzt? Wer kommt für den Schaden auf? Bei sogenannten multimodalen Reisen mit mehreren Verkehrsmitteln ist die Haftung nicht ausreichend geklärt, wie die Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert. Verbände fordern eine bessere Entschädigung.

Braucht es für den Verbraucherschutz bessere gesetzliche Regelungen? Genau darüber wollen Experten beim Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutieren, der am kommenden Mittwoch beginnt.

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Mobilitätsexperte Gregor Kolbe vom Verbraucherzentrale Bundesverband sagte, Reisende in Europa seien zwar generell gut geschützt. Doch bei multimodalen Reisen stießen Fahr- und Fluggastrechte an ihre Grenzen. „Ist zum Beispiel ein Zug verspätet und verpasst der Reisende dadurch seinen Flug, bleibt er häufig auf den Kosten sitzen“, so Kolbe. Es brauche weitergehende Regelungen.

Haftung: Der Güterverkehr ist schon weiter

Verkehrsanbieter und Fahrtenvermittler müssten in die Pflicht genommen werden, multimodale Fahrkarten anzubieten, die einen durchgängigen Schutz bei verpassten Anschlüssen garantieren. Es müsse einfacher und übersichtlicher werden, Reisen mit mehreren Verkehrsmitteln zusammen als eine Fahrkarte zu buchen. Dazu brauche es verbindliche Vorgaben, nach denen die einzelnen Verkehrsanbieter ihre Reiseinformationen auch den Anbietern anderer Verkehrsmittel zur Verfügung stellen. Eine derartige Stärkung der Verbraucherrechte würde den öffentlichen Verkehr attraktiver machen, meint Kolbe.

EU befasst sich mit dem Thema

„Multimodale Reiseketten sind gelebte Realität in Europa“, sagt der Leiter der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, Christof Berlin. Bisher fehle ein entsprechendes europäisches Passagierrecht dafür. Daran werde aber gearbeitet.

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Die EU-Kommission habe Ende November einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, die erstmals Passagierrechte für multimodale Reisen vorsehe. Dabei gehe es unter anderem um bessere Hilfeleistungen und alternative Reiseverbindungen. Eine pauschale Entschädigung sei hingegen nicht vorgesehen, kritisiert er.

Voller Ticketpreis für annullierte Reiseetappen

Auch der Automobilclub von Deutschland (AvD) spricht sich für bessere Rechte für multimodale Reisen aus. Aus seiner Sicht ist es wichtig, dass Kunden beim Ticketkauf darüber informiert werden, welche Rechte ihnen zustehen. Bei Verspätungen und Ausfällen müssten alternative Verbindungen sowie Unterkünfte und Verpflegung bezahlt werden, wenn Reisende vor dem Ziel stranden. Alternativ müsse Entschädigung gezahlt werden – nach Auffassung des AvD für annullierte Reiseabschnitte der volle Ticketpreis.

Im Gütertransport sei ein Zusammenspiel verschiedener Transportmittel Alltag und Haftungsfragen längst geklärt, teilt der Auto Club Europe mit. Das müsse auch bei Reisen so gehandhabt werden. Auch der Deutsche Anwaltverein plädiert für eine Anpassung der Rechtslage. (dpa)

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