Erfurt. Am 26. September wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. In Thüringen dürfen 1,7 Millionen Bürger wählen. Ob Wahlzettel, zugelassene Parteien oder Wahlbezirke – die wichtigsten Infos zur Wahl lesen Sie hier.

Wann wird gewählt?

Nach Artikel 39 des Grundgesetzes findet die Neuwahl des Deutschen Bundestages frühestens 46, spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Die Regierung schlägt in Abstimmung mit Bundesländern, Bundestag und einzelnen Fraktionen eine Empfehlung für das Wahldatum vor. Danach wird dieser Wahltag vom Bundespräsidenten festgelegt. Es muss sich um einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag handeln. In der Regel wird ein Termin außerhalb der Schulferien der 16 Bundesländer gesucht. Für die Bundestagswahl 2021 wurde der 26. September als Wahltag bestimmt.

Was wird gewählt?

Bei der Bundestagswahl haben alle wahlberechtigten Deutschen die Möglichkeit, in einer freien und geheimen Wahl ihre Volksvertreter in den Bundestag zu entsenden. Gewählt wird alle vier Jahre, jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen. Die gewählten Abgeordneten stimmen über den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin ab. Angela Merkel (CDU), die seit 16 Jahren Kanzlerin ist, stellt sich nicht erneut zur Wahl

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Wie viele Parteien treten zur Bundestagswahl an?

Die Landeswahlausschüsse haben entschieden, welche Parteien und Gruppierungen antreten dürfen. Bundesweit sind 54 Parteien zur Bundestagswahl zugelassen, sieben nehmen aber dennoch nicht teil. Damit sind deutschlandweit 47 Parteien bei der Abstimmung dabei.

Diese Parteien sind in Thüringen zur Bundestagswahl zugelassen

In Thüringen sind es diese 19 Parteien, die zur Bundestagswahl zugelassen sind.

  • CDU - Christlich Demokratische Union Deutschlands
  • AfD - Alternative für Deutschland
  • Die Linke
  • SPD - Sozialdemokratische Partei Deutschlands
  • FDP - Freie Demokratische Partei
  • Grüne - Bündnis90/Die Grünen
  • Freie Wähler
  • Die Partei - Partei für Arbeit, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
  • NPD - Nationaldemokratische Partei Deutschlands
  • ÖDP - Ökologisch-Demokratische Partei
  • Piraten - Piratenpartei Deutschland
  • V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer
  • MLPD - Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
  • dieBasis - Basisdemokratische Partei Deutschland
  • Menschliche Welt - für das Wohl und Glücklichsein aller
  • Die Humanisten
  • Tierschutzpartei - Partei Mensch Umwelt Tierschutz
  • Team Todenhöfer - Die Gerechtigkeitspartei
  • Volt Deutschland

Wer darf wählen?

Wählen darf, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft hat, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Am 26. September dürfen 1,7 Millionen Thüringer an die Wahlurne treten, darunter über 63.000 Erstwähler.

Warum hat man zwei Stimmen?

Auf dem Stimmzettel für die Bundestagswahl am 26. September muss man zwei Kreuze setzen – eines für die Erststimme, eines für die Zweitstimme. Mit der Erststimme wählt man eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus dem eigenen Wahlkreis. Von diesen Wahlkreisen gibt es in Deutschland insgesamt 299. Wer die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis bekommt, erhält ein Direktmandat – und zieht als Abgeordnete oder Abgeordneter in den Bundestag ein. Dadurch wird gewährleistet, dass jede Region im deutschen Bundestag vertreten ist.

Lesen Sie hier alle Direktkandidaten für den Bundestag aus Thüringen im großen Überblick

Die Zweitstimme ist die wichtigere Stimme. Denn sie entscheidet darüber, welcher Sitzanteil den einzelnen Parteien im Bundestag zusteht. Mit der Zweitstimme entscheiden sich die Wähler also nicht für eine Person, sondern für die Landesliste einer Partei. Die Zweitstimmen zählen allerdings nur, wenn Parteien insgesamt mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen erreichen oder drei Wahlkreise gewonnen haben.

Was bedeutet die Fünf-Prozent-Hürde?

Eine Partei, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhält, verpasst den Einzug ins Parlament. Die Fünf-Prozent-Hürde soll verhindern, dass es zu einer starken Zersplitterung kommt. Laut dem Bundesverfassungs­gericht würde diese Zersplitterung die Bildung einer handlungs­fähigen Regierung erschweren. Die Sperrklausel gilt nur bei der Bundestagswahl und bei Landtagswahlen. Auf kommunaler Ebene gibt es meist keine Fünf-Prozent-Hürde. Auch bei der Europawahl wurde die Hürde nach der Wahl 2009 abgeschafft.

Wie läuft die Wahl ab?

Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Vor der Wahl erhält man eine Wahlbenachrichtigung. Sie wird mit der Post verschickt.

Gewählt werden kann entweder im Wahllokal oder per Brief. Eine Online-Wahl ist nicht möglich. Die Wahl beginnt um 8 Uhr und endet um 18 Uhr. Dann schließen die Wahllokale. Danach kann nicht mehr gewählt werden. Die Wahlzettel werden aus den Wahlurnen geholt. Dann werden die Stimmen ausgezählt.

Wie ist der Wahlzettel aufgebaut?

In jedem der 299 Wahlkreise bundesweit treten unterschiedliche Direktkandidatinnen und -kandidaten an. Für jeden Wahlkreis werden daher eigene Stimmzettel gedruckt. Auf dem Stimmzettel werden in der linken Spalte – für die Wahl mit der Erststimme – die Direktkandidatinnen und -kandidaten, in der rechten Spalte – für die Wahl mit der Zweitstimme – die Landeslisten der Parteien aufgeführt. Die Reihenfolge in der rechten Spalte richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die die einzelnen Parteien bei der vorangegangenen Bundestagswahl 2017 in dem jeweiligen Bundesland erzielt haben. Die übrigen Parteien sind in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Welche Regeln gelten für die Briefwahl?

Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme vorher per Briefwahl abzugeben. Wichtig ist, den Antrag dafür rechtzeitig zu stellen – am besten so früh wie möglich. Die Unterlagen dafür können bei der kommunalen Behörde des Wohnortes beantragt werden. Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr vorliegen, weil dann die Auszählung der Stimmen beginnt. Um ganz sicher zu gehen, dass der Umschlag rechtzeitig ankommt, sollte man den Wahlbrief also spätestens drei Werktage vor dem Wahltag absenden.

Bei der Auszählung der Briefwahlstimmen gibt es keinen Unterschied zu den Stimmen aus den Wahllokalen: Auch ihre Auszählung erfolgt öffentlich.

Diese Thüringer Wahlbezirke (Nummer und Gebiet) gibt es:

  • 189: Eichsfeld - Nordhausen - Kyffhäuserkreis
  • 190: Eisenach - Wartburgkreis - Unstrut-Hainich-Kreis
  • 191: Jena - Sömmerda - Weimarer Land I
  • 192: Gotha - Ilm-Kreis
  • 193: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
  • 194: Gera - Greiz - Altenburger Land
  • 195: Saalfeld-Rudolstadt - Saale-Holzland-Kreis - Saale-Orla-Kreis
  • 196: Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen - Sonneberg

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