Erfurt/Halle. Junge Menschen sollen noch zielgerichteter auf ihrem Weg ins Berufsleben begleitet werden. Doch es stellt sich die Frage des Persönlichkeitsschutzes.

Um junge Menschen möglichst vor dem Abrutschen in die Sozialsysteme zu bewahren, sollen die Arbeitsagenturen im Freistaat nach dem Willen ihres Chefs Zugriff auf die persönlichen Daten von Schulabgängern bekommen. Die Arbeitsagenturen sollten so überprüfen können, welche Schulabgänger eines Jahrgangs in ihren Datenbanken als Auszubildende oder Studierende registriert seien, sagte der Geschäftsführer der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, Kay Senius.

Diejenigen, die diesen Angaben nach weder in Ausbildung noch an einer Hochschule eingeschrieben seien, sollten dann von Mitarbeitern der Arbeitsagenturen direkt angesprochen werden, um zu prüfen, ob und wenn ja wie man ihnen beim Einstieg ins Berufsleben helfen könne, argumentierte Senius.

Hintergrund für diese Überlegungen der Arbeitsagenturen: Viele derjenigen, die nach dem Ende ihrer Schulzeit nicht als Lehrling oder Student bei den Agenturen registriert seien, tauchten zum Beispiel bei den Jobcentern nach einigen Jahren wieder als Hartz-IV-Empfänger auf, sagte Senius. Dieses Abgleiten in die Sozialsysteme könne in vielen Fällen durch eine frühzeitige Beratung der Menschen verhindert werden.

Hohe Quote von Langzeitarbeitslosigkeit in Thüringen

Weniger Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide in Thüringen

Rund 22.000 Stellen sind in Thüringen unbesetzt

Solchen Überlegungen stünden Datenschützer jedoch regelmäßig äußerst skeptisch gegenüber. Thüringens Landesdatenschutzbeauftragter Lutz Hasse allerdings sagte, er halte es für sinnvoll, sich mit den Überlegungen von Senius zu beschäftigen.

Schon jetzt könnten die Arbeitsagenturen solche Daten auf jeden Fall erheben und mit ihren Datenbanken abgleichen, wenn die einzelnen Schulabgänger oder deren Eltern in eine solche Erhebung, Speicherung und Verarbeitung ihrer persönlichen Daten einwilligten.

Diese Einwilligung sei dann rechtswirksam, wenn die Schüler oder ihre Eltern sie erstens tatsächlich freiwillig abgegeben könnten, also wenn ihnen keine Nachteile dadurch drohten, dass sie die Einwilligung möglicherweise verweigerten. Zweitens müsse gewährleistet sein, dass die jungen Menschen oder ihre gesetzlichen Vertreter genau wissen, was mit den Angaben etwa zum Namen und zum Geburtsdatum geschehen.

Die Rechtsgrundlagefür den Abgleich fehlt

Gleichzeitig erklärte Hasse allerdings auch, ohne ein rechtswirksame Einwilligung der Schüler oder ihre Eltern in die Nutzung ihrer Daten sei es für die Arbeitsagenturen derzeit nicht möglich, den von Senuis erwogenen Abgleich vorzunehmen. Dafür gebe es weder in den Sozialgesetzbüchern noch im Schulgesetz des Freistaats eine Rechtsgrundlage. Derweil ist der Vorstoß von Senius Teil von dessen grundsätzlichen Überlegungen, nach denen Menschen in Zukunft noch zielgerichteter als zuletzt auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt begleitet werden müssen.

Dazu sei es nötig, dass die Arbeitsagenturen in den Kommunen noch stärker mit all denjenigen zusammenarbeiteten, die sich um Menschen kümmern, sagte Senius; also etwa auch Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen. Die Begleitung von Menschen ins Erwerbsleben müsse ganzheitlich, frühzeitig und professionelle erfolgen, sagte er.

Oftmals stünden neben Fragen des Datenschutzes allerdings auch finanzielle Probleme in den Kommunen der Umsetzung dieses Anspruches entgegen.