Erfurt. Helfen Videokameras, um Kriminalität zu verhindern und für mehr Sicherheit zu sorgen? Die Meinungen darüber gehen im Thüringer Landtag weit auseinander.

Die Thüringer CDU-Fraktion plädiert für mehr Videoüberwachung in Thüringens Kommunen. Diese könnte an öffentlichen Plätzen, die als gefährlich eingestuft seien, für mehr Sicherheit sorgen, sagte der CDU-Innenpolitiker Raymond Walk am Freitag im Landtag in Erfurt. Er verwies auf gute Erfahrungen in Altenburg oder Sonneberg. In einigen Städten, Walk nannte Arnstadt und Suhl, werde über eine punktuelle Videoüberwachung nachgedacht. Diese hätte auch helfen können, Vandalismus mit massiven Sachbeschädigungen wie kürzlich in der Innenstadt von Jena zu verhindern. Widerspruch kam von mehreren Fraktionen.

Die CDU forderte die Landesregierung auf, zu prüfen, ob auf als gefährlich eingestuften öffentlichen Plätzen mehr Videoüberwachungstechnik eingesetzt werden könnte. Seine Fraktion erwarte ein landesweites Konzept für eine datenschutzrechtlich saubere Umsetzung, so Walk.

CDU scheiterte mit ähnlichem Antrag schon mal

Widerspruch kam von der FDP, der Linken und den Grünen. Der FDP-Abgeordnete Robert-Martin Montag verwies auf Eingriffe in Grundrechte. Die Grünen-Abgeordnete Madeleine Henfling befürchtete, dass im schlimmsten Fall Bewegungsprofile von Menschen angelegt werden könnten. Zudem sei die CDU mit einem ähnlichen Antrag bereits vor Jahren gescheitert.

Bedenken äußerte auch die SPD-Innenpolitikerin Dorothea Marx. Videotechnik könnte bestenfalls im Nachhinein helfen, bei der Täterermittlung zu helfen, sagte Marx. "Ich sehe aber, dass ein Regelungsbedarf besteht, weil viele Kommunen diese Technik einsetzen oder einsetzen wollen." Der Fraktionsvorsitzende der Linken, Steffen Dittes, sagte, der rassistische Übergriff auf einen Flüchtling kürzlich in einer Straßenbahn in Erfurt sei auch durch dort installierte Videokameras nicht verhindert worden. Der CDU-Antrag soll im zuständigen Landtagsausschuss weiter beraten werden.

In Thüringen gab es im vergangenen Jahr drei als dauerhaft gefährlich klassifizierte Orte, die alle in der Landeshauptstadt Erfurt lagen. Die Einstufung erlaubt es Polizisten, ohne konkreten Anlass oder Verdacht die Personalien von Menschen zu überprüfen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch zum Beispiel Taschen kontrolliert werden.

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