Erfurt. Zahnärzte und Apotheker sollen mit Zuschüssen rechnen können, wenn sie in bestimmten Kommunen eine Praxis oder Apotheke eröffnen. Doch die Richtlinie ist überfällig.

Das Land Thüringen verzögert die dringend notwendige Neugründung von Zahnarztpraxen und Apotheken in schlecht versorgten ländlichen Regionen: Das Gesundheitsministerium hat es bis jetzt nicht vermocht, eine bereits bestehende Förderrichtlinie für Ärzte zu verlängern und dahingehend zu ändern, dass auch gründungswillige Zahnärzte und Apotheker in den Genuss von Zuschüssen kommen können.

„Der Entwurf einer novellierten Richtlinie befindet sich noch in der Erarbeitung“, bestätigt eine Sprecherin von Ministerin Heike Werner (Linke) diesen Sachverhalt. Als Gründe dafür führte sie haushaltsrechtliche Prüfungen, aber auch „Verzögerungen bei der Festlegung der für die Umsetzung zuständigen Stelle“ an.

Dabei hatte der Landtag die Niederlassungsförderung bereits im Dezember 2021 beschlossen und die Landesregierung dazu aufgefordert, eine geänderte Förderrichtlinie „bis zum vierten Quartal 2022 in Kraft zu setzen“.

Gründung von Zahnarztpraxis soll in einigen Kommunen gefördert werden

Künftig soll eine Förderung von Zahnarztpraxen in Kommunen mit bis zu 45.000 Einwohnern möglich sein. Apotheker, die eine Apotheke gründen oder übernehmen wollen, können dann mit Zuschüssen rechnen, wenn die Apotheke die einzige im Umkreis von sechs Fahrtkilometern ist, sie in einer Gemeinde mit einer Apothekendichte von mehr als 3500 Einwohnern liegt und es mindestens eine Hausarztpraxis vor Ort gibt. Der Zuschuss soll künftig maximal 40.000 Euro betragen.

„Die Landesregierung ist ein gesundheitspolitischer Totalausfall. Sie macht sich durch Unterlassen mitschuldig bei der Verschlechterung der Patientenversorgung“, empört sich Robert-Martin Montag, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Gruppe im Landtag, über diesen Zeitverzug. Es sei zudem „ein Unding, dass Beschlüsse des Landtages einfach nicht umgesetzt werden“. Die Ministerin müsse sich fragen lassen, „ob sie den Herausforderungen, vor denen unser Gesundheitssystem steht, überhaupt gewachsen ist“, so Montag.

Die Richtlinie werde rückwirkend in Kraft gesetzt

Ein konkreter Veröffentlichungstermin für die neue Förderrichtlinie steht dem Ministerium zufolge noch nicht fest. Sobald letzte Detailfragen geklärt seien, werde sie im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht. Damit Fördermittelempfängern dadurch keine Nachteile entstünden, werde die Richtlinie „rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt“. Schon jetzt könnten Interessierte aber einen formlosen Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen. „Die Antragstellung ist per Post oder E-Mail über das Postfach mit dem Betreff ,Niederlassungsförderung’ möglich“, so die Sprecherin.

Auf Thüringen rollt eine Ruhestandswelle bei Zahnärzten zu: Ihr Durchschnittsalter liegt aktuell bei 55 Jahren.

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