Erfurt. Das Ergebnis war absehbar. Thüringens AfD-Chef Björn Höcke fiel bei der Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden eines Untersuchungsausschusses durch. Obwohl er eine Stimme mehr bekam als seine Fraktion Sitze hat.

Thüringens umstrittener AfD-Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke ist als Kandidat zur Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden eines Untersuchungsausschusses durchgefallen. Höcke erhielt am Donnerstag von 79 abgegebenen gültigen Stimmen 20 Ja- und 53 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung. Die AfD hat derzeit 19 Sitze im Landtag. Damit erreichte Höcke nicht die nötige Mehrheit. 4 der 83 abgegebenen Stimmen waren ungültig.

Die AfD-Fraktion hatte Höcke als Vize-Vorsitzenden eines Untersuchungsausschusses nominiert, der mögliche Fehler der Landesregierung bei Personalentscheidungen aufklären soll. CDU-Fraktionschef Mario Voigt hatte vor einigen Tagen klargemacht, dass Höcke für die Christdemokraten nicht wählbar sei. Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextreme Bestrebung geführt und beobachtet.

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Anfangsverdachts der Untreue

Hintergrund für den Untersuchungsausschuss ist ein Prüfbericht des Landesrechnungshofes, in dem der rot-rot-grünen Landesregierung systematische und schwerwiegende Verstöße gegen Regeln zur Einstellung von Beamten vorgeworfen werden. Bei der Einstellung etwa von Staatssekretären soll beispielsweise die Bestenauslese nicht beachtet und die Dokumentationspflicht verletzt worden seien. Die Landesregierung räumte einige Verfehlungen ein, besteht aber in wichtigen Punkten auf eine andere Rechtsauffassung. Die Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelt wegen des Anfangsverdachts der Untreue.

Der Untersuchungsausschuss wurde von CDU und FDP initiiert. Als Vorsitzender wurde am Donnerstag der Linke-Abgeordnete Knut Korschewsky gewählt, der 75 Ja- und 6 Nein-Stimmen erhielt, bei 2 Enthaltungen. Fraglich ist, ob sich der Untersuchungsausschuss auch ohne einen stellvertretenden Vorsitzenden konstituieren kann. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages kommt zu dem Schluss, dass dies mit großen verfassungsrechtlichen Bedenken verbunden wäre. Die AfD-Fraktion verzichtete auf eine Wahlwiederholung in dieser Plenarsitzung. Unklar blieb zunächst auch, ob sie Höcke noch einmal zur Wahl stellen will.