Elmar Otto über das Klassenraumklima in Zeiten der Pandemie.

Natürlich muss auch während einer Pandemie alles seine Ordnung haben. Wer also bislang glaubte, das mit dem Lüften und den Luftfiltern in Klassenräumen sei nicht geregelt, dem seien die „Schulbauempfehlungen für den Freistaat Thüringen“ ans Herz gelegt. Darin heißt es beispielsweise: „Für allgemeine Unterrichtsräume ist eine Fläche von zwei Quadratmetern und ein Luftraum von sechs Kubikmetern je Schülerarbeitsplatz anzustreben. Eine Fläche von 1,8 Quadratmetern und ein Luftraum von fünf Kubikmetern sollten nicht unterschritten werden. Querlüftung muss möglich sein.“

Hinzu kommt: „Alle Räume der Schule, die dem dauernden Aufenthalt von Menschen dienen, müssen grundsätzlich und ausreichend natürlich durch Fenster be- und entlüftet werden können. Je Schüler sollen dabei 0,3 Quadratmeter Fensterfläche voll zu öffnen sein. Lufttechnische Anlagen sollten nur in begründeten Ausnahmefällen eingebaut werden und müssen der geltenden DIN 1946, Teil 2, entsprechen.“

Das klingt nicht gerade so, als werde Luftfiltern aktuell die größte Bedeutung beigemessen. Aber das kann sich ändern.

Denn zum einen ist Covid-19 weiterhin eine Bedrohung für uns alle, weil es gegen das Virus immer noch keinen Impfstoff gibt. Zum anderen sitzt das staatliche Portemonnaie so locker wie selten. Geld für marode Schulen, das in der Vergangenheit nicht da war, kann jetzt viel leichter aufgetrieben werden.

Die Chance, eine Förderung für Luftfilter zu bekommen, dürfte im Kampf gegen Corona also nicht allzu schwer sein. Allerdings sollten sie auch einen wirklichen Nutzen bringen und nicht nur den Herstellern ein Klingeln in den Kassen bescheren.

Ansonsten steht spätestens im kommenden Jahr der Rechnungshof auf der Matte und kritisiert zu Recht den leichtfertigen Umgang mit Steuermitteln.

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