Erfurt. Das Bundesverfassungsgericht hat im Frühjahr den §217 STGB für nichtig erklärt – dadurch wird in der Berufsordnung der Thüringer Ärzte eine Änderung nötig.
Neue Debatte um Sterbehilfe in Thüringen
Von Fabian Klaus
Erfurt. Das Bundesverfassungsgericht hat im Frühjahr den §217 STGB für nichtig erklärt – dadurch wird in der Berufsordnung der Thüringer Ärzte eine Änderung nötig.
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