Erfurt. Bundesinstitut ruft Corona-Schnelltests an Schulen zurück. Die Funktionsweise sei nicht beeinträchtigt. Rückruf beziehe sich lediglich auf Verpackung und Gebrauchsanleitung.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) hat einen Rückruf des Corona-Schnelltests 2019-nCoV Ag Saliva Rapid Test Card des Herstellers Guangzhou Decheng Biotechnology Co., LTD veröffentlicht. Er betrifft nach Angaben des Thüringer Bildungsministeriums auch zwei Chargen, die im Freistaat zum Einsatz gekommen sind: 05821002C, 05821003C.

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Es gehe dabei aber nicht um die Funktionsweise des Tests selbst, sondern der Rückruf beziehe sich auf Verpackung und Gebrauchsanleitung. Das Produkt sei in einer nicht den geltenden Richtlinien entsprechenden Umverpackung mit fehlerhaften Angaben auf Primärpackung, Sekundärverpackung und Gebrauchsanleitung ausgeliefert worden, teilt das Bfarm mit.

„Wie viele Tests genau betroffen sind, kann derzeit nicht gesagt werden. Ein Teil der Tests dürfte auch bereits verbraucht sein“, so ein Sprecher von Bildungsminister Helmut Holter (Linke) auf Anfrage dieser Zeitung. Die 150.000 Tests dieses Typs seien an etwa 600 Schulen verteilt worden.

Schulen können Tests aussortieren

Für Schulen Tests der genannten Chargen bestehen dem Ministerium zufolge zwei Möglichkeiten:

  1. Aussortierung dieser Tests und umgehende Nachbestellung von nicht vom Rückruf betroffenen Tests über das Deutsche Rote Kreuz (DRK) beziehungsweise das Bildungsministerium. Hierzu könne das DRK kurzfristig Tests liefern, die sich auf Lager befinden.
  1. Weiternutzung der Tests nach einer kurzfristigen Schulung durch das DRK. Das stehe dazu bereit, Schulungen für Schulpersonal zur Testbeaufsichtigung seien Teil des Vertrages mit dem Roten Kreuz.

Neben dem Saliva-Test kommen an Thüringer Schulen Antigen-Lollipop-Tests von Ningbo zum Einsatz. Das Bildungsministerium teilt dazu mit: Beide erfüllten laut den Herstellerangaben die jeweils aktuellen durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Abstimmung mit der Robert Koch-Institut (RKI) festgelegten Mindestkriterien für Antigen-Tests.

Eine abschließende Evaluierung durch das Paul-Ehrlich-Institut sei zum aktuellen Zeitpunkt aber noch nicht erfolgt. „Das Bildungsministerium hat sich im Vorfeld der Beschaffung bei den zuständigen Behörden rückversichert: Eine Selbsttestung unter Aufsicht in den Schulen ist möglich“, betont Holters Sprecher.