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Steuererklärung 2022: Diese Frist gilt für die Abgabe

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Steuererklärung – Wer sie machen muss

Steuererklärung – Wer sie machen muss

Nicht jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Nur wer bestimmte Kriterien erfüllt, muss sie einreichen. Ein Überblick.

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Berlin  Die Steuererklärung muss zu einem bestimmten Termin beim Finanzamt sein. Das sind die Abgabetermine für 2019, 2020, 2021 und 2022.

  • Für die Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt gibt es feste Fristen
  • Bis wann man die Dokumente abgeben kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab
  • Wir zeigen, wann die Steuererklärung für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022beim Finanzamt sein müssen

Für viele Menschen in Deutschland ist die Steuererklärung ein lästiges Thema. Während viele von ihnen zur Abgabe verpflichtet sind, können andere selbst entscheiden, ob sie die Unterlagen beim Finanzamt einreichen wollen. Der Aufwand kann sich aber lohnen und im Fall einer Rückzahlung viel Geld bringen. Damit das klappt, muss die Erklärung allerdings rechtzeitig abgegeben werden. Lesen Sie auch: Ehegattensplitting – Was für Paare bei der Steuer wichtig ist

Relevant ist diese Frist vor allem für alle, die zur Abgabe verpflichtet sind. Denn das Finanzamt ist berechtigt für nicht abgegebene Steuererklärungen Strafen zu verhängen – und das kann teuer werden. Bis zu 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer sind möglich, mindestens aber 25 Euro pro Verspätungsmonat. Gerade für Menschen, die hohe Steuer zahlen, kann die Strafe also ins Geld gehen.

Frist für Steuererklärung: Wovon ist sie abhängig?

Doch wann genau läuft die Frist zur Abgabe der Steuererklärung ab? Das ist nicht eindeutig zu beantworten, denn der genaue Termin hängt davon ab, ob man sie freiwillig abgibt oder dazu verpflichtet ist. In letzterem Fall ist zudem entscheidend, ob man die Erklärung selbst anfertigt oder professionelle Hilfe in Anspruch nimmt. Das sind die grundsätzlichen Regeln:

  • Verpflichtende Abgabe, selbst angefertigt: Ende Juli des Folgejahres
  • Verpflichtende Abgabe, Hilfe vom Steuerberater/der Lohnsteuerhilfe: Ende Februar des übernächsten Jahres
  • Freiwillige Abgabe: Vier Jahre Zeit

Doch auch von diesen Fristen gibt es Ausnahmen. Fällt der Tag für die Abgabe etwa auf einen Sonn- oder Feiertag, muss die verpflichtende Steuererklärung erst am nächsten Werktag beim Finanzamt sein. Für 2019, 2020 und 2021 gab es wegen der Corona-Pandemie zudem besondere Regeln. Wir zeigen, bis wann sie ihre Steuererklärung für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 abgeben müssen.

Steuererklärung 2019: Die Fristen im Überblick

Alle, die eine Steuererklärung für das Jahr 2019 abgeben mussten, sollten das bereits getan haben. Denn die Fristen für die Abgabe sind am 31. Juli 2020 (selbst angefertigt) beziehungsweise am 31. August 2021 (Steuerberater/Lohnsteuerhilfe) abgelaufen. Dabei wurde der Termin für die von Expertinnen und Experten angefertigten Erklärungen wegen der Corona-Pandemie sogar deutlich nach hinten verschoben.

Lediglich Personen, die freiwillig eine Steuererklärung einreichen, haben noch etwas Zeit. Ihre Dokumente für das Jahr 2019 müssen spätestens am 31. Dezember 2023 beim Finanzamt sein. Das ist zwar ein Sonntag, allerdings wird der Stichtag bei der freiwilligen Abgabe dadurch nicht beeinflusst.

Wann muss die Steuererklärung 2020 beim Finanzamt sein?

Für die Steuererklärung 2020 gab es wegen der Corona-Pandemie eine deutliche Fristverlängerung: Die verpflichtende Abgabe war drei Monate länger möglich als normalerweise vorgesehen. Dennoch sind die Fristen schon vorüber: Wer seine Erklärung selbst anfertigt und zur Abgabe verpflichtet ist, musste die Dokumente bereits bis zum 2. November 2021 einreichen. Lesen Sie hier: Was brauche ich, wenn ich die Steuererklärung selbst mache?

Für alle, die ihre Steuererklärung abgeben müssen, sie aber von einem Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfe anfertigen lassen, endete die entsprechende Frist am 31. Mai 2022. Allen, die freiwillig abgeben, bleibt noch viel Spielraum – bis zum 31. Dezember 2024.

Steuererklärung 2021: Wann enden die Fristen?

Für die Steuererklärung 2021 gab es erneut eine Sonderregelung. Daher galten bzw. gelten diese Fristen:

  • Verpflichtende Abgabe, selbst angefertigt: 31. Oktober 2022
  • Verpflichtende Abgabe, Hilfe vom Steuerberater/der Lohnsteuerhilfe: 31. August 2023
  • Freiwillige Abgabe: 31. Dezember 2025

Steuererklärung 2022 – Das sind die Fristen

Auch für die Steuererklärung 2022 sind die Fristen bereits festgelegt. Die jeweiligen Stichtage sind der 2. Oktober 2023 (verpflichtende Abgabe, selbst angefertigt), der 31. Juli 2024 (verpflichtende Abgabe, Hilfe vom Steuerberater/der Lohnsteuerhilfe) und der 31. Dezember 2026. Wegen der Corona-Pandemie wurden die Fristen auch für 2022 verlängert.

(nfz)